09-12-2024, 08:49
Hallo,
also "X" hat es grade durch bezüglich Trennungsunterhalt und Kindesunterhalt und zwar bis zum OLG, also bestätigt von drei Richtern. (das war überaus kostspielig)
Es sind immer volle Zinsen und Tilgung voll abzugsfähig, sowohl bei Kindesunterhalt als auch Trennungsunterhalt.
Es wird nur im Trennungsjahr (eventuell bis zur Scheidung) unterschieden zwischem subjektivem (kleinerem) und objektivem (vollem) Wohnwert.
Nach der Erfahrung von X ist es sinnig sich da einig zu werden, es können sehr schnell Summen aufkommen wo es schwierig wird diese dann zu bezahlen....
Uneinigkeit = Gutachten = teuer.
Vom fiktivem Wohnwert den Trennungsunterhalt oder Kindesunterhalt zu bezahlen ist Logik der Richter die das aber auch nicht interessiert wie "Verpflichtete" das macht.
also "X" hat es grade durch bezüglich Trennungsunterhalt und Kindesunterhalt und zwar bis zum OLG, also bestätigt von drei Richtern. (das war überaus kostspielig)
Es sind immer volle Zinsen und Tilgung voll abzugsfähig, sowohl bei Kindesunterhalt als auch Trennungsunterhalt.
Es wird nur im Trennungsjahr (eventuell bis zur Scheidung) unterschieden zwischem subjektivem (kleinerem) und objektivem (vollem) Wohnwert.
Nach der Erfahrung von X ist es sinnig sich da einig zu werden, es können sehr schnell Summen aufkommen wo es schwierig wird diese dann zu bezahlen....
Uneinigkeit = Gutachten = teuer.
Vom fiktivem Wohnwert den Trennungsunterhalt oder Kindesunterhalt zu bezahlen ist Logik der Richter die das aber auch nicht interessiert wie "Verpflichtete" das macht.