09-12-2024, 12:19
Bei Kindesunterhalt wäre es eindeutig :-)
Da aber der Weg zum Beamten in der Ehe angelegt war, also eheprägend, ist dieser Weg auch für die weiteren Unterhaltsfragen der Maßstab. Es geht schliesslich in der Trennungszeit nicht um einen Unterhalt nach Schema F aufgrund bestimmten Zeiträume in der Vergangenheit, sondern um eine zeitlich beschränkte Weiterführung der Eheverhältnisse. Und sind sind nun mal so, dass sie bei der Ehefrau ins Beamtentum geführt haben. Deshalb würde ich in diesem Punkt als väterlicher Anwalt hart bleiben
Da aber der Weg zum Beamten in der Ehe angelegt war, also eheprägend, ist dieser Weg auch für die weiteren Unterhaltsfragen der Maßstab. Es geht schliesslich in der Trennungszeit nicht um einen Unterhalt nach Schema F aufgrund bestimmten Zeiträume in der Vergangenheit, sondern um eine zeitlich beschränkte Weiterführung der Eheverhältnisse. Und sind sind nun mal so, dass sie bei der Ehefrau ins Beamtentum geführt haben. Deshalb würde ich in diesem Punkt als väterlicher Anwalt hart bleiben