09-12-2024, 13:24
Dienstwagen ist geldwerter Vorteil und somit unterhaltsrelevant, ausser er wird ausschließlich für berufliche Zwecke verwendet. Siehe Unterhaltsleitlinien.
Es gibt noch Unterfolgen. Die Fahrt zum Arbeitsplatz mit dem Dienstwagen wird zum Beispiel nicht als geldwerter Vorteil berücksichtigt. Dafür werden dann deine berufsbedingten Aufwendungen geschrottet. Du kannst also an der Decke ziehen, wo du willst, auf der anderen Seite wirds dann dafür kälter.
Es gibt noch Unterfolgen. Die Fahrt zum Arbeitsplatz mit dem Dienstwagen wird zum Beispiel nicht als geldwerter Vorteil berücksichtigt. Dafür werden dann deine berufsbedingten Aufwendungen geschrottet. Du kannst also an der Decke ziehen, wo du willst, auf der anderen Seite wirds dann dafür kälter.