09-12-2024, 14:45
Die Summe des geldwerten Vorteils ist der Nutzungswert oder Nutzungsvorteil oder Gebrauchsvorteil eines privat genutzten Dienstwagens. Den schätzt der Richter vor Gericht gemäß § 287 ZPO.
Grundsätze: Der (unterhaltsrelevante) Nutzungswert ist nicht identisch mit dem steuerlichen Gehaltsanteil und wird durch die mit ihm verbundene Steuermehrbelastung nicht erschöpft. Der Nutzungswert wird um die steuerliche Mehrbelastung verringert.
Die Schätzungen beruhen auf der Art des Fahrzeugs, der Laufleistung, dem Umfang der Privatnutzung, die gebrauchsunabhängigen Fixkosten für die Anschaffung und Fahrbereitschaft des Fahrzeugs. Es gibt zudem keine einheitliche Rechtssprechung dazu, sondern insgesamt drei verschiedene Schätzmethoden. Die Antwort auf deine Frage ist deshalb: Da musst du deinen Anwalt fragen, weil nur der weiss, mit welcher Methode am bei dir zuständigen Gericht gerechnet wird.
Grundsätze: Der (unterhaltsrelevante) Nutzungswert ist nicht identisch mit dem steuerlichen Gehaltsanteil und wird durch die mit ihm verbundene Steuermehrbelastung nicht erschöpft. Der Nutzungswert wird um die steuerliche Mehrbelastung verringert.
Die Schätzungen beruhen auf der Art des Fahrzeugs, der Laufleistung, dem Umfang der Privatnutzung, die gebrauchsunabhängigen Fixkosten für die Anschaffung und Fahrbereitschaft des Fahrzeugs. Es gibt zudem keine einheitliche Rechtssprechung dazu, sondern insgesamt drei verschiedene Schätzmethoden. Die Antwort auf deine Frage ist deshalb: Da musst du deinen Anwalt fragen, weil nur der weiss, mit welcher Methode am bei dir zuständigen Gericht gerechnet wird.