09-12-2024, 20:02
In der Rechtsprechung gab es in den letzten Jahren eine Richtung, dass man für die Unterhaltsberechnung den geldwerten Vorteil analog zum steuerlichen Wert angesetzt hat. Das war aber dann auch quasi die Best Case Lösung. In deinem Fall kommen 80 € auf dein ausgezahltes Netto drauf. Kann natürlich sein, dass die Unterhaltseintreiber das anders sehen. In Bezug auf die 0,25% Versteuerung habe ich da noch gar keine Urteile gefunden. Ich kann mir aber vorstellen, dass da einige Unterhaltsgeier da nicht mitgehen. Und wenn man mal ehrlich ist, dann ist die Besteuerung ein Witz für den Mehrwert, wenn man Vielfahrer ist. Jedenfalls dann, wenn der Arbeitgeber auch noch Steuern, Wartung und Kraftstoff für das Auto finanziert. Man kann auch ein Fahrtenbuch führen und dann tatsächlich nach den gefahrenen Kilometern die Steuer festsetzen lassen. Das Blöde ist nur, dass eine Einkommensteuererstattung in der Folge wieder unterhaltsrelevantes Einkommen ist. Kann man sich als Unterhaltspflichtiger also auch gleich schenken. Das Jugendamt hat bei mir in der letzten Unterhaltsberechnung vor fünf Jahren jedenfalls noch den steuerlichen Verkehrswert als geldwerten Vorteil angerechnet.
"Du Mama. Wenn Papa tot ist kauf ich mir meinen eigenen Ponyhof!" - CosmosDirect Lebensversicherung, 2007
Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater
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