Bei mir wurde im Urteil der geldwerte Vorteil (Firmenwagen 1% Regelung, VW Golf Variant (also nix besonderes)) einkommenserhöhend zur Berechnung des Kindesunterhalts gewertet. Ebenfalls Steuererstattungen. Es wurde gleich unterstellt, dass ich jedes Jahr diese gleichen Vorteile und Erstattungen hätte (obwohl einmaliger Sonderfall in der Ek-Steuer 2014).
Am Ende verfügte ich über ein großes fiktives Einkommen - ein Traum wenn ich es wirklich erhalten hätte (damals).
Am Ende verfügte ich über ein großes fiktives Einkommen - ein Traum wenn ich es wirklich erhalten hätte (damals).