(10-12-2024, 10:37)paint schrieb: Also ganz einfach gerechnet....wenn das Fahrzeug einen Neuwert von 50t€ hat, werden mir monatlich 500€ fiktives Einkommen draufgeschlagen.
Am Ende bedeutet das eine Stufe höher und 100€ mehr für die KM.
Obwohl 180€ im Gegensatz zu einem eigenen Auto immer noch günstiger wäre....
ja so ähnlich. Im Internet zb. bei nettolohn gibt es einen Rechner, welcher Dir Dein netto mit und ohne Firmenwagen, die "Steuerersparnis" ausrechnet und beide Ergebnisse gegenüberstellt.
Normalerweise war ja die 1% Regelung gedacht um eben kein Fahrtenbuch führen und dann die Kosten aufzuschlüsseln zu müssen. 1% Macht nur Sinn, wenn es ein relativ teueres Auto ist, welches Du viel privat benutzt und wenig beruflich. Sobald Du im Aussendienst bist (und Vielfahrer bist) macht die 1% keinen Sinn mehr, dann bist Du mit Fahrtenbuch besser dran.
Der AG nat zunächst nach 1% abgerechnet und ich habe Fahrtenbuch geführt. Mit der Steuererklärung habe ich mir dann die zu viel gezahlten Steuern wieder zurück geholt. (war aber immer so 60-80 TKM für die Firma unterwegs; privat mit den Fahrrad (viel Zeit war eh nicht)).
Die Burschen bei Gericht haben den Vorteil (1%) als Einkommen gerechnet. Mit Gerechtigkeit und Abwägung aller Interessen hats hier leider nichts mehr zu tun ....
Das Urteil war übrigens ein weiterer Punkt, dieses ehemals wunderschöne Land zu verlassen..... in anderen Ländern gibs Tabellen nach KW und dann einen festen Betrag, welcher als Steuern zu zahlen. Glasklar, völlig transparent, gibt keine Diskussionen.