10-12-2024, 11:42
Bei 4 km Weg zum Arbeitsplatz rechnet sich das überhaupt nicht. Der Arbeitgeber kann dir ein Auto für berufliche Reisen hinstellen, aber dir dieses auf gar keinen Fall zur privaten Nutzung überlassen - denn nur diese private Nutzung ist steuerpflichtig.
Wenn du keine Privatnutzung hast, dann gibt es auch keinen geldwerten Vorteil.
Ich würde diese 4 km mit dem Fahrrad oder sonst einem Verkehrsmittel zurücklegen und auf den Firmenwagen (zur privaten Nutzung) dankend verzichten.
Wenn du keine Privatnutzung hast, dann gibt es auch keinen geldwerten Vorteil.
Ich würde diese 4 km mit dem Fahrrad oder sonst einem Verkehrsmittel zurücklegen und auf den Firmenwagen (zur privaten Nutzung) dankend verzichten.
Bibel, Jesus Sirach 8.1