10-12-2024, 19:21
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 10-12-2024, 19:24 von NurErzeuger.)
Ich glaub so romantisch ist das nicht. Nehmen wir Mal ein Beispiel. Bruttogehalt 6.000, netto ca. 4.200 in Lstkl 3.
Nun Mal das Ganze mit Firmenwagen und zwar einem Plugin-Hybrid für 80.000. Macht bei 0,5% einen geldwerten Vorteil von 400 Euro. Plus mal wirklich wenig geldwertem Vorteil für Fahrtkosten von 100 Euro. Macht ein zu versteuerndes Brutto von 6.500, netto 4.500.
Nun aber abzüglich geldwertem Vorteil von 500 Euro, macht jetzt nur noch 4.000 netto.
Die Affen rechnen aber das Netto die 4.500 und nicht den Auszahlungsbetrag die 4.000.
Das heißt also, dein Gehalt wird doppelt geschröpft. Einmal durch den geldwerten Vorteil, den dir der Staat unterstellt und einmal weil man durch das vermeintlich höhere Netto ja mehr Unterhalt bezahlen kann.
Dieses Juristenfotzengesoxe hat sich schlichtweg einfach keine Gedanken über einen Firmenwagen zu machen, da hier der Staat schon genug zulangt. Das geht mir gegen den Strich.
Nun Mal das Ganze mit Firmenwagen und zwar einem Plugin-Hybrid für 80.000. Macht bei 0,5% einen geldwerten Vorteil von 400 Euro. Plus mal wirklich wenig geldwertem Vorteil für Fahrtkosten von 100 Euro. Macht ein zu versteuerndes Brutto von 6.500, netto 4.500.
Nun aber abzüglich geldwertem Vorteil von 500 Euro, macht jetzt nur noch 4.000 netto.
Die Affen rechnen aber das Netto die 4.500 und nicht den Auszahlungsbetrag die 4.000.
Das heißt also, dein Gehalt wird doppelt geschröpft. Einmal durch den geldwerten Vorteil, den dir der Staat unterstellt und einmal weil man durch das vermeintlich höhere Netto ja mehr Unterhalt bezahlen kann.
Dieses Juristenfotzengesoxe hat sich schlichtweg einfach keine Gedanken über einen Firmenwagen zu machen, da hier der Staat schon genug zulangt. Das geht mir gegen den Strich.