12-12-2024, 13:41
(10-12-2024, 14:03)paint schrieb: Ich hatte gelesen, dass aus thesaurierende ETFs mit in die Berechnung einfließen. In dem Fall nimmt die fiktiven Dividenden an und dieser werden dann angesetzt.
Mit dem Geheimhalten ist schon klar....sie weiß schon jetzt mehr als genug.
Ich denke aber mal wenn man will bekommt man auch das raus...die Behörden sind doch heute alle vernetzt unter einander und Datenschutz interessiert doch im Grunde niemanden.
Ich habe ja gerade probiert meinen Unterhalt(stitel) herunter setzen zu lassen (2x40EUR hab ich bekommen). Ich hatte nicht unerheblich Vermögen in Aktien angelegt (das Vermögen wurde somit bewirtschaftet). Die Gegenseite hat mich dann aufgefordert, dass Geld in Tagesgeld anzulegen, bzw. ein fiktives Tagesgeld für den Unterhalt anzusetzen um den Unterhalt hoch zu bekommem. Das Gericht ist dem gefolgt. Und ich hatte nachweislich (Depotauszug mit dem Wertzuwachs im 2stelligen Prozentbereich) Erfolge mit der Aktienanlage. Was will ich damit sagen: das Tagesgeld, was sofort Einnahmen erzeugt (aber nicht mal die Inflation kompensiert) wird der nachhaltigen Bewirtschaftung des Vermögens vorgezogen. Wie gesagt, dass Gericht ist dem gefolgt. Ich hatte auch Verluste durch den Verkauf meiner GmbH, diese wollte die Gegenseite nicht anerkennen (im Unterhalt). Wasch mich, aber mach mich nicht naß...