12-12-2024, 14:19
(12-12-2024, 13:41)_2hell schrieb: Die Gegenseite hat mich dann aufgefordert, dass Geld in Tagesgeld anzulegen, bzw. ein fiktives Tagesgeld für den Unterhalt anzusetzen um den Unterhalt hoch zu bekommem. Das Gericht ist dem gefolgt.
Ich meine, sagen wir, wenn Du X € in ABC investierst und Du verdienst, was auch immer das ist, nehmen sie diese X € und berechnen einen Zins von Y %? Oder haben sie auch die Erträge/Gewinne berücksichtigt, um die Zinsen zu berechnen?
Ich frage mich, was für einen Rechenkram sie verwendet haben, um diese Art von Berechnung zu belegen, damit sie in höheren Instanzen geltend gemacht werden kann.
(12-12-2024, 13:41)_2hell schrieb: Ich hatte auch Verluste durch den Verkauf meiner GmbH, diese wollte die Gegenseite nicht anerkennen (im Unterhalt).
Hätte es sich für Dich nicht gelohnt, in anderen Instanzen dagegen zu klagen?