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Dienstwagen was bedeutet das für den Unterhalt
#34
(12-12-2024, 15:26)NurErzeuger schrieb: Der Richter reimt sich da einfach was zusammen. Da hat doch nichts irgendeinen Sinn.

Ja, das kann der Fall sein. Aber man kann keine doppelte Gewinnbeteiligung bekommen.
Entweder wurde der Wertzuwachs der Aktien berücksichtigt, was an sich schon ein Graus ist (wegen dieses Hokuspokus der Berücksichtigung von Zinsen oder einer anderen solchen Absurdität), oder die Aktien wurden verkauft und dem Gewinn zugerechnet.

Wenn das Gericht aber Ersteres getan hat, kann es nicht verlangen, dass die Gewinne beim zukünftigen Verkauf der Aktien berücksichtigt werden. Das wäre eine doppelte „Gewinnbeteiligung“; und selbst wenn diese Lösung erfunden ist, bezweifle ich, dass sie in höheren Instanzen Bestand hätte, denn dann wäre absolut „alles“ möglich. Und dazu noch: was passiert, wenn es Verluste gibt, d.h. wenn die Aktien im Kurs gefallen sind und mit Verlust verkauft werden?

(12-12-2024, 15:26)NurErzeuger schrieb: Ich frag mich, wer bei diesem Stuss im Unterhaltsrecht eigentlich noch Kinder zeugen und heiraten will!!?

Ganz genau. Das Problem ist, dass sich niemand diesem Alptraum stellen will. Wir haben uns alle auf die eine oder andere Weise gesagt: „Das wird mir nicht passieren“. Leider wird diese Situation mit den heutigen Technologien offensichtlich noch schlimmer werden. Eine Familie zu gründen ist zu einem extrem gefährlichen und unkalkulierbaren Projekt geworden.
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RE: Dienstwagen was bedeutet das für den Unterhalt - von JohnDoe2000 - 12-12-2024, 22:11

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