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Kindesunterhalt bei aufgeteilten Kinder
#23
Ich habe das bei der Ex angesprochen und sie ist fest davon überzeugt, dass die Pflicht Kindesunterhalt zu zahlen nur mich betrifft, da ich mehr als Selbstbehalt verdiene.

Ich arbeite 40h. Sie 20h.
Die Tochter die bei ihr lebt, ist 9 Jahre alt und sie beruft sich darauf, dass sie keine Zeit zum Arbeiten hat wegen Betreuung.

Die Tochter ist täglich von 07:15 bis 16:00 weg. Wird mitm Schulbus abgeholt und zurück gebracht. Nur am Freitag bis 13:30.

Ich habe recherchiert und diesen Fall dazu gefunden.

https://www.advogarant.de/rechtsanwalt/g...ertrennung

Hier war die bei der Mutter lebende Tochter 14 Jahre alt und der beim Vater lebende Sohn 15. Urteil (kurz): Das Familiengericht hat seinen (vom Vater) Anspruch dem Grunde nach bestätigt und die Kindesmutter zur Zahlung von Kindesunterhalt wegen der Geschwistertrennung verurteilt. 

Ich frage mich noch zusätzlich:

wenn sie trotz abgeschlossener Hochschulreife auf Mindestlohn nur 20h arbeitet, sollte da bei der Berechnung des fiktiven Einkommens nicht das abgeschlossene Studium als Bemessungsgrundlage hergenommen werden?

Sollte in meinem Fall dann berücksichtigt werden, dass die Mutter nicht zahlt und der Bartunterhalt, den sie leisten sollte, abgezogen werden von dem Einkommen?

Kann ich wirklich den Kindesunterhalt 2 Jahre rückwirkend verlangen?
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RE: Kindesunterhalt bei aufgeteilten Kinder - von Axel5 - 13-12-2024, 00:31

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