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Kindesunterhalt bei aufgeteilten Kinder
#24
(13-12-2024, 00:31)Axel5 schrieb: wenn sie trotz abgeschlossener Hochschulreife auf Mindestlohn nur 20h arbeitet, sollte da bei der Berechnung des fiktiven Einkommens nicht das abgeschlossene Studium als Bemessungsgrundlage hergenommen werden?

Um die Höhe fiktiven Einkommens mach dir mal erst Gedanken, wenn überhaupt mal bestätigt ist, dass sie unterhaltspflichtig ist. Bislang lehnt ja das Jugendamt ab, dies zu akzeptieren. Es zählt auch nicht nur die Ausbildungshöhe, sondern die gegenwärtige Situation. Bei ihr wäre das eher der Verdienst einer hochgerechneten 40-Stunden Stelle. Die Stelle, die sie jetzt hat.

(13-12-2024, 00:31)Axel5 schrieb: Sollte in meinem Fall dann berücksichtigt werden, dass die Mutter nicht zahlt und der Bartunterhalt, den sie leisten sollte, abgezogen werden von dem Einkommen?

Siehe Beitrag #2, Betreuungsbonus.

(13-12-2024, 00:31)Axel5 schrieb: Kann ich wirklich den Kindesunterhalt 2 Jahre rückwirkend verlangen?

Nein. Ab Auskunftsforderung mit der Ankündigung, Unterhalt in Namen des bei dir lebenden Kindes zu verlangen. Normalerweile musst du dich mit all dem nicht beschäftigen, weil das die Beistandschaft macht. Dass sie sich bei dir weigern, ist unglaublich und nicht rechtmässig. Ich fürchte nur, dass bei so einem Personal selbst eine endlich durchgesetzte Beistandschaft nicht viel bringt, weil die dann sehr lustlos agieren.

Man sieht leider wieder mal plastisch, wie sehr mit zweierlei Mass gemessen wird, je nach dem ob Vater oder Mutter. Dem Vater die Pflicht, die Mutter entpflichtet.
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RE: Kindesunterhalt bei aufgeteilten Kinder - von p__ - 13-12-2024, 00:54

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