13-12-2024, 14:47
Gut möglich. Die Öffnungsklausel wird weithin missbraucht. Es reicht zu behaupten, die Auskunft wäre nicht vollständig gewesen und schon kann die Gegenseite direkt bei den entsprechenden Stellen anfragen, die dann auch Auskunft geben. Eingeschlossen Daten, die das Jugendamt nichts angehen.
Lests euch mal durch, was sich die Rechtspflege da genehmigt hat: § 236 FamFG, https://www.gesetze-im-internet.de/famfg/__236.html
Lests euch mal durch, was sich die Rechtspflege da genehmigt hat: § 236 FamFG, https://www.gesetze-im-internet.de/famfg/__236.html