(13-12-2024, 15:39)p__ schrieb: Einen Tilgungsvorschlag über welche Schulden? "Zahlen sie ihre Schulden" oder Schulden bei der Unterhaltsvorschusskasse oder Schulden beim Kind? Gab es irgendeine Bestimmung, Schulden bei wem?
Im Grunde war es ein "Zahle den Rückstand". Die haben mir 2021 eine Abrechnung geschickt. In dieser war die Rede von einem Unterhaltsrückstand von nicht ganz 12.000€. Darauf hin hab ich geantwortet, dass ich mit diesem Betrag und der Abrechnung nichts anfangen kann und nicht wüsste, wie der zustande gekommen sein soll und um Erklärung gebeten. Außerdem hab ich darauf hingewiesen, dass diese Abrechnung Rückstände aus Zeiträumen enthält in denen ich nachweislich nicht leistungsfähig war.
Daraufhin bekam ich die gleiche Abrechnung mit ein paar Worten, dass man nachträglich nicht herab setzen kann, bla bla. Ich hatte also einen Betrag von 12.000€ da stehen und wusste nicht, wie viel auf wen entfällt. Das war stumpf der Rückstand beim Beistand samt Androhung von Zwangvollstreckung. Nach Rücksprache mit meinem Anwalt habe ich angeboten, ich leihe mir 6.000€, wenn die Sache danach erledigt ist.
Das müsse mit den anderen Parteien besprochen werden (da hab ich zum ersten Mal erfahren, dass das JC mit drin hängt) und wurde dann abgelehnt. Ich schätze, dadurch hat sich das JC dann auch gedacht, ab jetzt gucken wir selber und wollen eine Teilausfertigung.
Dann hab ich die 125€ mntl. angeboten und das wars. Ab jetzt wird's wieder ganz komisch.
Im Oktober 2023 kam dann das JC selbst mit "nur" 3000€.
Erst im März 2024 war der Beistand im Stande mir die Abrechnung auf die jeweiligen Parteien aufzusplitten. JC prüft selbst wegen 3.000€, Beistand schreibt 8.000€. Kind hat 2.300€ und der Rest ist verpufft.
Vielleicht nochmal übersichtlicher:
laut Beistand:
8000 JC (JC selbst prüft nur wegen 3000)
0 UVG
2300 Kind