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Beistand verteilt Rückstandszahlungen ohne Ansprüche an UVG & JC
#9
(13-12-2024, 20:43)p__ schrieb: Mist. Das ist schlecht. Schulden in dieser Höhe Minus tatsächliche Zahlung sind dann so oder so entstanden. Beim Berechtigten und bei allen, die einen Anspruchsübergang durchbekommen haben. Eine weitere Begründung braucht der nicht, der Titel gilt. Alles was davon runtergeht ist eigentlich Kulanz. Es bleibt noch, Verjährung und Verwirkung zu prüfen. Das ist durchaus komplex und nicht ganz einfach zu verstehen. § 197 Abs. 2 BGB sagt, dass Rückstände, die zwischen dem Datum der Rechtskraft des Titels und der Vollstreckung aufgelaufen sind, nach 3 Jahren verjähren und nicht nach 30, wie gerne behauptet wird. Unterhaltsrückstände, die älter als drei Jahre sind, können also verjährt sein. Können, aber nicht müssen! Die Verjährung ist bis zum 21. Geburtstag gehemmt, wenn der Beistand des Berechtigten ausschließlich wegen fehlender Leistungsfähigkeit des Verpflichteten zwar von einer Vollstreckung absieht, aber stets zu erkennen gibt, dass das Kind an seinen Ansprüchen festhält.

Ja, mit Verwirkung und Verjährung habe ich mich auch schon ein paar Mal teils intensiver auseinander gesetzt.

Was der Beistand an Rückstand berechnet, kann mir ja im Grunde in ein paar Monaten egal sein. Wenn das JC "nur" wegen 3000 prüft, statt 8000 ist mir das recht. Meiner Meinung nach habe ich klar belegt, dass ich in den geforderten Zeiträumen nicht mehr zahlen konnte und ich werde auch keine schlafenden Hunde wecken.

Was mir nur auf den Geist geht ist, dass die Ansprüche des JC ja offensichtlich nicht klar sind, sonst würden sie ja nicht selbst prüfen, um sich bei Ansprüchen eine Teilausfertigung zu holen und der Beistand die aber schon mit meinen Raten füttert. Genau wie das die UVG-Kasse gefüttert wurde, ohne das es zu einem Rückstand gekommen wäre, oder mir irgendeine Begründung dafür erklärbar wäre. Ich begreife nicht, wie das sein kann.

Ich hatte gehofft, bis mein Kind 18 ist in ein paar Monaten, habe ich schön die 2300 abbezahlt und brauche an der Front keine Sorge mehr vor Vollstreckungsversuchen bzgl. des Rückstandes zu haben. Das sieht nun aber anders aus, wenn bisher kein Cent der Raten an KM bzw. mein Kind gegangen ist.
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RE: Beistand verteilt Rückstandszahlungen ohne Ansprüche an UVG & JC - von NGU1989 - 13-12-2024, 21:59

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