Hallo zusammen,
wie in meinem anderen Thread schon einmal kurz angeschnitten, verweigert der Beistand es meine Fahrtkosten bei der Neuberechnung zu berücksichtigen. Berechnen mich in Stufe 3 DDT und ziehen mich dann noch in Stufe 4 hoch, weil nur ein Kind.
Zitat:
"Die geltend gemachten Fahrtkosten können nur nach Vorlage eines aktuellen Steuerbescheids berücksichtigt werden."
Sie wurden jedoch schon einmal in 2020 (anderer Sachbearbeiter) auch ohne Steuerbescheid berücksichtigt. Demnach kann die Aussage so nicht stimmen.
Außerdem wird auf die Leitlinien (Punkt 10.1.1) des OLG Celle verwiesen: "wonach die Obliegenheit besteht, Steuervorteile in Anspruch zu nehmen (z.B. Eintragung eines Freibetrags bei Fahrtkosten)"
Ich hatte hierzu mal ein Urteil für nachehelichen Unterhalt gefunden, wonach es die Obliegenheit zwar gibt, die Verpflichtung zur Inanspruchnahme allerdings nur soweit geht, wie die Unterhaltspflicht aus dem Beschluss erfüllt wird.
Würde für mich heißen, solange ich nach allen Abzügen 100% (lt. Beschluss/Titel) zahlen kann, muss ich gar nichts. Und das wäre auch nach Abzug der Fahrtkosten möglich. Selbst dann würde ich noch mindestens in Stufe 2 DDT berechnet und in Stufe 3 hochgezogen werden.
Auch geht aus meiner Sicht schlichtweg keinerlei Zusammenhang, oder gar eine Voraussetzung aus 10.1.1 (steuerliche Vorteile) für 10.2.1. (Fahrtkosten) für mich hervor.
Hinzu kommt, ich bin im Februar 2022 relativ weit weg von meiner Arbeitsstelle gezogen, weil ich schon recht viel, nicht ganz, aber viel Homeoffice machen kann.
Die Auskunftsanfrage des Beistandes kam im Dez. 2023. Ich habe also die Fahrtkosten von Jan.23 - Dez 23 eingereicht. Im Dez 23 kann ich aber auch noch keine Steuererklärung für 2023 haben, welche die neuen (höheren) Fahrtkosten, die ja gegeben sind, auch schon enthält.
ich soll brav 100€ mehr zahlen, das beglaubigen lassen und meine Klappe halten. Solange das Verfahren aus dem anderen Thread läuft hab ich noch Ruhe, aber das wird vermutlich im Januar vorbei sein.
Habt ihr ne Idee dazu?
Lohnt es sich um die Fahrtkosten mit dem Jugendamt zu feilschen (Kind wird in ein paar Monaten 18)? Hab schon überlegt, ob ich einfach Stufe 2, oder 3 beglaubige, um den Streitwert zu senken. Und schaue ob der Beistand in den letzten Wochen noch ein Gericht damit beschäftigen will. Aber alternativ könnte danach mein Kind ein Gericht beschäftigen, wenn es möchte, oder?
wie in meinem anderen Thread schon einmal kurz angeschnitten, verweigert der Beistand es meine Fahrtkosten bei der Neuberechnung zu berücksichtigen. Berechnen mich in Stufe 3 DDT und ziehen mich dann noch in Stufe 4 hoch, weil nur ein Kind.
Zitat:
"Die geltend gemachten Fahrtkosten können nur nach Vorlage eines aktuellen Steuerbescheids berücksichtigt werden."
Sie wurden jedoch schon einmal in 2020 (anderer Sachbearbeiter) auch ohne Steuerbescheid berücksichtigt. Demnach kann die Aussage so nicht stimmen.
Außerdem wird auf die Leitlinien (Punkt 10.1.1) des OLG Celle verwiesen: "wonach die Obliegenheit besteht, Steuervorteile in Anspruch zu nehmen (z.B. Eintragung eines Freibetrags bei Fahrtkosten)"
Ich hatte hierzu mal ein Urteil für nachehelichen Unterhalt gefunden, wonach es die Obliegenheit zwar gibt, die Verpflichtung zur Inanspruchnahme allerdings nur soweit geht, wie die Unterhaltspflicht aus dem Beschluss erfüllt wird.
Würde für mich heißen, solange ich nach allen Abzügen 100% (lt. Beschluss/Titel) zahlen kann, muss ich gar nichts. Und das wäre auch nach Abzug der Fahrtkosten möglich. Selbst dann würde ich noch mindestens in Stufe 2 DDT berechnet und in Stufe 3 hochgezogen werden.
Auch geht aus meiner Sicht schlichtweg keinerlei Zusammenhang, oder gar eine Voraussetzung aus 10.1.1 (steuerliche Vorteile) für 10.2.1. (Fahrtkosten) für mich hervor.
Hinzu kommt, ich bin im Februar 2022 relativ weit weg von meiner Arbeitsstelle gezogen, weil ich schon recht viel, nicht ganz, aber viel Homeoffice machen kann.
Die Auskunftsanfrage des Beistandes kam im Dez. 2023. Ich habe also die Fahrtkosten von Jan.23 - Dez 23 eingereicht. Im Dez 23 kann ich aber auch noch keine Steuererklärung für 2023 haben, welche die neuen (höheren) Fahrtkosten, die ja gegeben sind, auch schon enthält.
ich soll brav 100€ mehr zahlen, das beglaubigen lassen und meine Klappe halten. Solange das Verfahren aus dem anderen Thread läuft hab ich noch Ruhe, aber das wird vermutlich im Januar vorbei sein.
Habt ihr ne Idee dazu?
Lohnt es sich um die Fahrtkosten mit dem Jugendamt zu feilschen (Kind wird in ein paar Monaten 18)? Hab schon überlegt, ob ich einfach Stufe 2, oder 3 beglaubige, um den Streitwert zu senken. Und schaue ob der Beistand in den letzten Wochen noch ein Gericht damit beschäftigen will. Aber alternativ könnte danach mein Kind ein Gericht beschäftigen, wenn es möchte, oder?