14-12-2024, 15:43
Man kann die Fahrtkosten auch in der Pauschale der 5% berufsbedingten Aufwendungen lassen, dann werden wenigstens 5% Abzug fällig, aber keine konkreten Nachweise für die Fahrkosten nötig.
Will man mehr geltend machen, muss man das natürlich nachweisen können. Die Beweislast liegt beim Pflichtigen. Ein Steuerbescheid ist dafür nur eine Möglichkeit, zudem eine die oft gar nichts nachweist, denn steuerliche Berücksichtigung und tatsächliche Fahrtkosten können auseinanderfallen. Auch der Steuerbescheid beruht auf Daten und Angaben des Steuerpflichtigen, die in selber Weise bei der unterhaltsrechtlichen Auskunft vorgebracht werden können, tabellarisch etwa, Orte, Entfernungsangaben per Routenplaner. Für das, was dann wirklich berücksichtigt im Streitfall vor Gericht wird kann wieder eine Schätzung nach § 287 ZPO stattfinden wie schon neulich beim Thema Dienstwagen erwähnt.
Kurz und gut, du bist da in derselben Falle wie im anderen Tread, die Beistandschaft macht das einfach, du musst das schlucken oder du musst mit erheblichem Kostenrisiko plus Anwalt klagen. Da das Kind bald 18 wird, würde ich Stufe 2 beurkunden und die Klage abwarten. Das erhöht deine Kostenrisiken nicht, aber der Ball liegt erst mal beim Beistand und es bedeutet Arbeit für ihn, womit vielleicht die Faulheit siegt.
Auch der Wegzug kann bekrittelt werden, höhere Kosten und damit weniger Unterhalt benötigen gute Gründe.
Will man mehr geltend machen, muss man das natürlich nachweisen können. Die Beweislast liegt beim Pflichtigen. Ein Steuerbescheid ist dafür nur eine Möglichkeit, zudem eine die oft gar nichts nachweist, denn steuerliche Berücksichtigung und tatsächliche Fahrtkosten können auseinanderfallen. Auch der Steuerbescheid beruht auf Daten und Angaben des Steuerpflichtigen, die in selber Weise bei der unterhaltsrechtlichen Auskunft vorgebracht werden können, tabellarisch etwa, Orte, Entfernungsangaben per Routenplaner. Für das, was dann wirklich berücksichtigt im Streitfall vor Gericht wird kann wieder eine Schätzung nach § 287 ZPO stattfinden wie schon neulich beim Thema Dienstwagen erwähnt.
Kurz und gut, du bist da in derselben Falle wie im anderen Tread, die Beistandschaft macht das einfach, du musst das schlucken oder du musst mit erheblichem Kostenrisiko plus Anwalt klagen. Da das Kind bald 18 wird, würde ich Stufe 2 beurkunden und die Klage abwarten. Das erhöht deine Kostenrisiken nicht, aber der Ball liegt erst mal beim Beistand und es bedeutet Arbeit für ihn, womit vielleicht die Faulheit siegt.
Auch der Wegzug kann bekrittelt werden, höhere Kosten und damit weniger Unterhalt benötigen gute Gründe.