(14-12-2024, 15:43)p__ schrieb: Man kann die Fahrtkosten auch in der Pauschale der 5% berufsbedingten Aufwendungen lassen, dann werden wenigstens 5% Abzug fällig, aber keine konkreten Nachweise für die Fahrkosten nötig.
Will man mehr geltend machen, muss man das natürlich nachweisen können. Die Beweislast liegt beim Pflichtigen. Ein Steuerbescheid ist dafür nur eine Möglichkeit
Ja die geben mir die 5% obwohl ich die Entfernungen in KM, Google-Maps-Route + Auszug aus der Software meines Arbeitsgebers, wo man sehen kann, wie oft Homeoffice, wie oft vor Ort etc, zusätzlich habe ich die Bahnkosten ermittelt und Fahrplan-Screenshots mitgeschickt. Nachgewiesen habe ich aus meiner Sicht alles was ging. Aber die stumpfe Behauptung es könnten nur Fahrtkosten berücksichtigt werden, wenn ein Steuerbescheid vorgelegt wird, ist doch absoluter Quatsch, oder nicht? Es wurden ja schon einmal Fahrtkosten auch ohne berücksichtigt.
(14-12-2024, 15:43)p__ schrieb: Da das Kind bald 18 wird, würde ich Stufe 2 beurkunden und die Klage abwarten. Das erhöht deine Kostenrisiken nicht, aber der Ball liegt erst mal beim Beistand und es bedeutet Arbeit für ihn, womit vielleicht die Faulheit siegt.
Wie oben gesagt wäre das auch mein Gedanke. Nach Prozessende im Januar erstmal so tun, als hätte man es vergessen, normal die 100% wieder zahlen, dann nach Aufforderung würde ich vielleicht nochmal versuchen, die Fahrtkosten anzusprechen und sonst nach weiterer Aufforderung Stufe 2 beurkunden und dann gucken, was passiert. Aber der Beistand könnte dann ja meinem Kind, als Abschiedsgeschenk mit auf den Weg geben, es solle doch mal die zwei anderen Stufen ab Dez 23 einklagen, oder? Oder wie ist das hier mit dem zeitlichen Ablauf? Auskunftsaufforderung im Dez. 2023, Ergebnis der schrottigen Berechnung Mai 24, Klage frühestens Januar 2025. Bis wohing würde das rückwirkend gehen? Bis Dez 23 oder dann erst ab Januar 25? Denn der Titel selbst ist ja bis er geändert wird, oder ich etwas beurkunde bei 100%.
(14-12-2024, 15:43)p__ schrieb: Auch der Wegzug kann bekrittelt werden, höhere Kosten und damit weniger Unterhalt benötigen gute Gründe.Der Wegzug hatte keinen Einfluss auf den bisherigen Unterhalt. Ich habe die ganze Zeit 100% lt. Beschluss gezahlt und die kann ich auch weiterhin problemlos zahlen. Die haben im Dez. 23 Auskunft gefordert, da war ich ja auch schon fast ein Jahr umgezogen und die 100% nie in Gefahr, es wird also nicht weniger. Es wird in jedem Fall mehr, da sie 3 Jahre keine Auskunft verlangt haben und ich etwas mehr bekomme mittlerweile, aber von Stufe 1 auf 4 ist ein Sprung den ich mit der Begründung "ohne Steuerbescheid geht das nicht" nicht einsehe. Mit Fahrtkosten würde ich immer noch in Stufe 2 oder sogar 3 kommen.
Und generell zum Thema beurkunden. Hast du da Tipps, oder Dinge wo ich auf jeden Fall drauf achten muss, damit ich mir da nicht selber ein Bein stelle?