14-12-2024, 19:11
(14-12-2024, 18:53)p__ schrieb: So kurz vor dem 18. Geburtstag ist nur die Befristung im Titel wichtig. Kommt es zur Klage, kann das den Zeitraum bis zum letzten Auskunftsersuchen zurück betreffen.
In dieser Konstellation interessant, denn zum 18 Geburtstag wird ja ganz sicher wieder Auskunft verlangt werden. Könnte das bedeuten, dass wenn der Beistand selbst nicht mehr klagt, sondern das meinem Kind zum 18. überlässt, dass es, bei einer Klage meines Kindes, dann nur noch bis zum Auskunftsersuchen zum 18. zurück geht und nicht mehr bis Dez. 23?