14-12-2024, 19:15
Der Beistand darf ab 18 nur noch beraten, aber niemand mehr vertreten. Für eine Klage benötigt das Kind dann einen Anwalt. Das kann auch im bereits laufenden Verfahren passieren und ist im Prinzip dasselbe wie ein Anwaltswechsel. Beistand raus, Anwalt rein.
An den Ansprüchen oder ihrer Dauer ändert sich nichts. Berechtigt ist immer das Kind, egal wie alt. Nur die Vertretung dieses Kindes wechselt.
An den Ansprüchen oder ihrer Dauer ändert sich nichts. Berechtigt ist immer das Kind, egal wie alt. Nur die Vertretung dieses Kindes wechselt.