14-12-2024, 20:37
Man merkt schon, dass du versucht hast, dich selbst zu informieren. Das gerät dann leicht in einen Spaghettizustand, viele Einzelnudeln die man schon zusammen hat, aber in der Anwendung dann gekocht liegen sie verschlungen und verknotet in keinem zusammenhängenden Muster, keiner klaren Ausrichtung.
Ja, eine neue Auskunft kann man auch strategisch geben (=man folgt einem Auskunftsersuchen, weil das jetzt unterhaltsgünstiger ist wie die letzte Auskunft). Wenns wirklich eine Neue ist. Manchmal schleppen sich aber die vorigen Ersuchen noch endlos weiter. Als unvollständig deklariert oder sonstwas. Kommt es zur Klage und Verhandlung, gelten natürlich die neuen Verhältnisse, sollte zwischenzeitlich neu um Auskunft gefragt und beantwortet worden sein.
Das Szenrio "Auskunft gegeben, nichts gemacht, später dann trotzdem mehr verlangt aufgrund dieser Auskunft" wird immer noch relativ eng zugunsten des Pflichtigen gesehen. Es wird erwartet, Ansprüche auch zeitnah geltend zu machen. Wenn nicht, tritt recht früh Verwirkung ein. Auch da gibt es Ausnahmen, die verwirren jetzt aber nur.
§ 1605 BGB hat keine Klausel, die mit der Volljährigkeit einen neuen Auskunftsanspruch auslöst.
Ja, eine neue Auskunft kann man auch strategisch geben (=man folgt einem Auskunftsersuchen, weil das jetzt unterhaltsgünstiger ist wie die letzte Auskunft). Wenns wirklich eine Neue ist. Manchmal schleppen sich aber die vorigen Ersuchen noch endlos weiter. Als unvollständig deklariert oder sonstwas. Kommt es zur Klage und Verhandlung, gelten natürlich die neuen Verhältnisse, sollte zwischenzeitlich neu um Auskunft gefragt und beantwortet worden sein.
Das Szenrio "Auskunft gegeben, nichts gemacht, später dann trotzdem mehr verlangt aufgrund dieser Auskunft" wird immer noch relativ eng zugunsten des Pflichtigen gesehen. Es wird erwartet, Ansprüche auch zeitnah geltend zu machen. Wenn nicht, tritt recht früh Verwirkung ein. Auch da gibt es Ausnahmen, die verwirren jetzt aber nur.
§ 1605 BGB hat keine Klausel, die mit der Volljährigkeit einen neuen Auskunftsanspruch auslöst.