14-12-2024, 22:08
(14-12-2024, 19:35)p__ schrieb: Noch was zu der Verteilung des Gelde: § 366 BGB kennst du?
Das musste ich mehrmals lesen, aber nein, kannte ich nicht. Bin auch nicht sicher das verstanden zu haben. Heißt, ich kann bestimmen, was zu erst getilgt werden soll? Mein Anwalt meinte neulich das eigentlich immer erst die "staatlichen Gläubiger" bedient werden. Die es aus meiner Sicht aus o.g. Gründen aber eigentlich nicht gibt (UVG), oder noch nicht feststehen (JC).