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Beistand verteilt Rückstandszahlungen ohne Ansprüche an UVG & JC
#12
Ok, es gibt einen Titel. Frage: hat die UVK auch einen? Oder gilt der nur für das Kind? Und wenn der nur für das Kind gilt, gibt es seitens der UVK eine gültigen (!) Rückübertragungs-Vertrag? Und ganz wichtig: hast Du gemeinsames Sorgerecht, hast Du da den Rückübertragungs-Vertrag auch unterschrieben?

Ich wiederhole es noch einmal für alle, die es nicht wissen: Unterhalt (auch der über die UVK gewährte) verjährt ohne Titel grundsätzlich nach 3 Jahren! Eine Verjährungshemmung beim Kind (ich meine aktuell bis zum 21. Lebensjahr?) greift grundsätzlich nicht für Dritte (also UVK u.a.)!! Hab das selber alles erfolgreich durch.
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RE: Beistand verteilt Rückstandszahlungen ohne Ansprüche an UVG & JC - von Gast1969 - 15-12-2024, 01:05

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