15-12-2024, 01:05
Ok, es gibt einen Titel. Frage: hat die UVK auch einen? Oder gilt der nur für das Kind? Und wenn der nur für das Kind gilt, gibt es seitens der UVK eine gültigen (!) Rückübertragungs-Vertrag? Und ganz wichtig: hast Du gemeinsames Sorgerecht, hast Du da den Rückübertragungs-Vertrag auch unterschrieben?
Ich wiederhole es noch einmal für alle, die es nicht wissen: Unterhalt (auch der über die UVK gewährte) verjährt ohne Titel grundsätzlich nach 3 Jahren! Eine Verjährungshemmung beim Kind (ich meine aktuell bis zum 21. Lebensjahr?) greift grundsätzlich nicht für Dritte (also UVK u.a.)!! Hab das selber alles erfolgreich durch.
Ich wiederhole es noch einmal für alle, die es nicht wissen: Unterhalt (auch der über die UVK gewährte) verjährt ohne Titel grundsätzlich nach 3 Jahren! Eine Verjährungshemmung beim Kind (ich meine aktuell bis zum 21. Lebensjahr?) greift grundsätzlich nicht für Dritte (also UVK u.a.)!! Hab das selber alles erfolgreich durch.