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Dienstwagen was bedeutet das für den Unterhalt
#48
(14-12-2024, 16:00)JohnDoe2000 schrieb:
(13-12-2024, 10:40)_2hell schrieb: Die Richterin hat das "flüssiges" Vermögen (Bankguthaben, Depot usw... ) genommen und darauf fiktiv Tagesgeld abzüglich Steuer berechnet...

Vielen Dank für die Klarstellungen!
Es gibt viele Wendungen und Grauzonen, sehe ich. Ich stelle mir vor, dass die Zinsen von den Gewinnen abgezogen werden, wenn man die Aktien dann verkauft. Ich frage mich, was sie mit Verlusten machen würden.

Du meinst das Steuern von den Gewinnen abgezogen werden? Die Gegenseite hat m.E. das Thema Tagesgeld auf den Tisch gebracht, weil das Depot an sich, so lange ich Gewinne nicht Ausschütte (sondern reinvestiere) oder Wertzuwächse nicht realisiere (Wertpapiere mit Gewinn verkaufe), kein Lquiditätszufluss im privaten ist, um den Unterhalt hoch zu bekommen. Ich hatte eine Firma (GmbH) mit Verlust verkauft, diesen Verlust wollten sie auch nicht anerkennen. Betriebswirtschaftlich reicht es ja, wenn von 10 Investitionen/Geschäften/Geschäftsideen/Firmen/Projekten/Aktien, wenn davon 6 Gewinne machen. Leider geht diese Rechnung nicht auf, wenn man nur die 6 von den 10 Investitionen die Gewinn machen, für den Unterhalt heranzieht. Und wenn ich vorher wüsste, welche Ideen aufgehen, dann wäre ich nicht hier. Was ich nachweisen kann und konnte war, dass es Allem in Allem positiv war. Halt nur nicht positiv genug (wir sprechen dann über eine Unterhaltstufe)...Um (ich vermute) den Unterhalt nicht weiter reduzieren zu müssen, wurde auch die Bahncard 100 1. Klasse mit einem privaten Nutzungsvorteil von 50% belegt. Ich hatte mir die Bahncard geholt, weil ich mir kein vernüftiges Auto leisten konnte/wollte. Und damals bin ich häufig zum Kunden von Hannover oder Hamburg nach Köln gereist, und da war es angenehm in der Lounge sitzen zu können anstatt am Bahnsteig herum stehen zu müssen. Der Workaround wäre/ist, die Bahnbcard vom Arbeitgeber zahlen zu lassen und weniger Gehalt zu bekommen, oder Alternativ, eine Rechnung für den Unterhalt aufzumachen, wo einzel Tickets zum Arbeitgeber aufgelistet sind und einzeln abzurechnen (Kosten um Lohn und Unterhalt zu erzeugen). Den Geldwertenvorteil, egal ob man ihn privat nutzt oder nicht, wird einem wahrscheinlich trotzdem angerechnet (im Unterhalt). Ich würde mir keinen Firmenwagen mehr gönnen, irgendwie konstruieren sie einen Geldwertenvorteil in den Unterhalt. Der Workaround wäre, für besondere Anlässe beruflich bedingt ein Leihwagen holen. Das erzeugt in der Gesamtbetrachtung vielleicht höhere Kosten, aber hier geht es ja nicht darum was wirtschlich Sinn macht (in der Gesamtbetrachtung mit Gesundheit, Altersvorsorge, Ausbildung der Kinder oder Wohnsituation mit den Kindern (Wechselmodell) oder überhaupt Zeit haben und nicht zum Arbeiten weggeschickt zu werden um den Unterhalt hoch zu drücken). Es geht nur um die kurzfristige Unterhaltsmaximierung, die die KM "verwalten" darf.

(13-12-2024, 10:40)_2hell schrieb: Ich kann damit aber keine Wertpapiere handeln, oder Termine machen bei Ärzten, Bewerbungen schreiben usw...
Mir persönlich hat es geholfen, mich zu zwingen, zu reagieren, wenn ich keine Motivation oder Kraft finde oder wenn meine Projekte angegriffen werden. Gegen das anzukämpfen, was schwierig wird, ist oft eine gute Selbsttherapie.
In diesem Zusammenhang: Wenn du Freude am Investieren gefunden hattest, obwohl ich verstehe, dass du keine direkten Anreize mehr hast, ist es vielleicht eine Möglichkeit für dich, aggressiver an den Markt zu gehen. In Anbetracht der Tatsache, dass die Wahrscheinlichkeit, dass viele von uns als Sozialfall enden werden, nicht unerheblich ist, könnte eine Strategie darin bestehen, bei Investitionen weniger konservativ zu handeln und risikoreichere Anlagen stärker zu gewichten.

Ich habe risikofreudiger investiert. Mir ist/war bewußt, dass Chance und Risiko zusammen gehören. Ich vermute, dass sich keiner (weder die Richterin noch die Gegenpartei) den Depotauszug angeschaut haben. Und schon garnicht die reale Rendite (nicht realisiert) ausgerechnet haben. Die Tagesgeldfiktion vermeidet, sich damit auseinanderzusetzen, wenn das Depot mal nicht im Plus ist. Ich werde das geliehene Geld zurückgeben, (Steuer)Schulden bezahlen, dann bleibt nicht mehr so viel, was Tagesgeld erzeugen kann (alleine die Vorstellung einen Tagesgeldzinssatz heran zu ziehen, um zukünftige perspektivische Gewinne zu verteilen macht es wirklich einfach angreifbar). Vielleicht lasse ich einen ganz kleinen Teil im Depot, da kann ich dann später drauf verweisen und mal eine Statistik machen, was die durchschnittlich 20% Rendite gebracht hätten, wenn man mich mit dem Risiko nicht alleine gelassen hätte.

(13-12-2024, 10:40)_2hell schrieb: Ich bin inzwischen in Behandlung und nehme Antidepressiva. Mit den Antidepressiva konnte ich dass erste mal seit Jahren(!) schlafen. Es wird einem alles Egal (angenehm!). Ich kann damit aber keine Wertpapiere handeln, oder Termine machen bei Ärzten, Bewerbungen schreiben usw...
Es ist ein sehr guter Anfang, dass du mit Medikamenten und Therapie die nötige Ruhe gefunden haben, um deine Gesundheit zu verbessern!

(13-12-2024, 10:40)_2hell schrieb: Freue mich auf den Tag, wo die Kinder für mich Unterhalt zahlen müssen, weil so wird es nicht reichen.
Statistisch gesehen sind Kinder von zerstrittenen (getrennten oder nicht) Eltern in ihrem Leben nicht erfolgreich. Und nur erfolgreiche Kinder müssen Elternunterhalt (>100k€) zahlen.
Kinder brauchen beide Elternteile mit möglichst stabilen Beziehungen an ihrer Seite, sowohl eine Mutter als auch einen Vater. Wenn eine der beiden Elternteile es als den Sinn ihres Lebens ansieht, mit der anderen Elternteil zu konkurrieren und sie zu zerstören, können Kinder nicht gesund aufwachsen.

Die Sozialsysteme sind in DE so überspannt, die Demografie tut ihr Übriges.  Ich vermute stark, dass dem Staat nichts anderes übrig bleibt und die Regeln was Einkommen und Vermögen , Besteuerung von Erbe, angeht, verschärfen wird und muss.

Das Wichtigste ist, dass du etwas findest, das dich motiviert und das nicht von anderen abhängt.

(13-12-2024, 11:57)Austriake schrieb: Später hat sich meine Existenz dann zerlegt - ein paar Jahre habe ich dann auf niedrigerem Niveau durchgehalten, inzwischen bin ich in der Privatinsolvenz. Aber der Unterhalts-Zahlbetrag ist unverändert geblieben seit 2014, als ich noch ein sechsstelliges Jahreseinkommen hatte. Und ich zahle immer noch nachehelichen Unterhalt auf der Berechnungsgrundlage von 2014.
Ich bedaure deine Situation sehr, ein weiteres Leben, in dem ein hervorragendes soziales Potenzial vorhanden ist, und anstatt es wachsen zu lassen und die Gesellschaft zu verbessern, wird beschlossen, es zu zerstören.
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RE: Dienstwagen was bedeutet das für den Unterhalt - von _2hell - Gestern, 14:28

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