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Meine Ex rückt meine privaten Sachen nicht raus
#8
Nicht Alles, was ein Anwalt absondert, resultiert aus einer gewissen Boshaftigkeit heraus, die vielen Juristen inne wohnt. Ich selbst mache immer wieder auch bei einem gutmeinenden - weil für meine Schützlinge arbeitenden Anwalt - die Erfahrung, dass die eine seltsame Form von Tunnelblick haben. Die können irgendwie einfach nicht quer denken (was ja mal einen positiven Duktus hatte) .

Stell Dir vor, Du unternimmst weiterhin nichts, und die Sorgerechtssache geht (sowieso) in die Hose. Und dann? Wertvolle Zeit verloren, verzockt und als Ergebnis einen mit den Achseln zuckenden Anwalt.

Auf einer Anwaltsseite, die bei schnellem Googlen heraus kam, steht folgendes:

Können die betreffenden Gegenstände nicht mehr herausgegeben werden, dann steht dem Alleineigentümer Schadensersatz zu. Ab dem Zeitpunkt, ab welchem der Eigentümer die Haushaltsgegenstände vor Gericht vom Ex-Partner herausfordert, haftet der andere Ehepartner für den Verlust der Gegenstände und zwar in Höhe des sogenannten Wiederbeschaffungswertes. Dieser ist regelmäßig höher als der Zeitwert.

https://www.kanzlei-landucci.de/ratgeber...rsatz%20zu.

Und hier kommt der Moment, wo der Frosch in´s Wasser rennt: "Ab dem Zeitpunkt, ab welchem vor Gericht...." das heißt, Schadenersatz und Herausgabe hängen zwingend am Antrag in Richtung des Gerichts. So ist es z.B. auch bei der Nutzungsentschädigung für einen PKW den der Mann gekauft hat und ihm gehört, aber die Frau damit herum gurkt. Ab dem Zeitpunkt der gerichtlichen Zuweisung in Richtung der Frau, kann erst Schadenersatz geltend gemacht werden.

Bei der Waffengeschichte würde ich schlicht die Polizei anrufen, wenn die Waffenbehörde nichts gemacht hat. Das ist zwar schon ein starkes Stück, wie p beschrieb, aber die Polizei muss die Staatsanwaltschaft bei einer Anzeige informieren und die Polizei kennt bei diesen Dingen keinen Spaß. wahrscheinlich sitzen bei euch auf der Waffenbehörde Sesselpupser, die sich vor der keifenden Ex ins Bützchen gemacht haben. Man darf diese Leute und deren psychische Unzulänglichkeiten im Rahmen ihrer ihnen obliegenden Verantwortung nicht überschätzen.

Und dann wäre i.S. Waffen ein Spezi-Forum hilfreich. Auch bei kurzem Googlen gefunden:

https://forum.waffen-online.de/topic/352...icht-raus/

Ich habe nicht den ganzen Thread durchgelesen, aber das Thema scheint bekannt zu sein und dort könntest Du noch fündig werden.

Ansonsten gilt ganz klar: Bei Anbruch des neuen Jahres klare Ansage an den Anwalt, die Klage auf Herausgabe fertig zu machen - sonst Anwaltswechsel.
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RE: Meine Ex rückt meine privaten Sachen nicht raus - von Nappo - 31-12-2024, 15:02

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