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Nicht verheiratet, 1 Kind, Zusammenleben -> Folgen?
#4
(31-12-2024, 16:25)Dionysos schrieb: Nun zur Frage: Welche Folgen hat ein dauerhaftes Zusammenleben dieser Form (quasi "Wilde Ehe") auf den Betreuungsunterhalt oder ggf. andere monetäre Forderungen?

Im Moment gibts es noch keinen Unterschied zum Nicht-Zusammenleben. Betreuungsunterhalt ist identisch, Kindesunterhalt sowieso. Achte darauf, dass die Rente für die Kindererziehungszeiten gleich verteilt wird. Gemeinsames Sorgerecht ist beurkundet? NICHT aufschieben!!!

Es könnte zwei negative Folgen geben:

- wird später geheiratet, könnte Zusammenleben mit Kind vor der Ehe dazu führen, dass bei einer Trennung die Ehezeit damit verlängert wird, so dass eine kurze Ehe früher rum ist und eine lange Ehe früher eintritt. Beispiel: Die "lange Ehe" mit ihrem besonderen Vertrauenstatbestand und möglicherweise lebenslangem Unterhalt wird im Schnitt ab 15 Jahren angenommen. Wenn du aber schon fünf Jahre mit Kind zusammengewohnt hast, könnte das schon ab 10 Jahren der Fall sein.

- Die Entwürfe der Familienrechtsreform haben wie befürchtet in irrwitziger Weise den Betreuungsunterhalt dem Ehegattenunterhalt angenähert. Doppelt übel, dass ausgerechnet ein liberaler Minister nichts besseres zu tun hatte als Verpflichtungen absurd zu erhöhen. Dann ist alles in die Luft geflogen. Wenn die nächsten Totalversager anderer Parteiencliquen die Macht ergreifen, steht zu befürchten dass die wieder derlei Dreck abkoten. Das ist sogar sehr wahrscheinlich. Jedenfalls wurde unterschieden zwischen zusammenleben und nicht. Wer zusammenlebt, wird damit unterhaltstechnisch zwangsverheiratet. Solltest du dich also in drei Jahren trennen und ein neues Recht gilt, musst du mit einem enorm ausgeweiteten und erhöhten Betreuungsunterhalt rechnen. Der beste Schutz dagegen ist, ohne Zugeständnisse dafür zu sorgen, dass die Mutter mehr verdient wie du. Nix Teilzeit, nix dutzidutzi beim Kind. Erwerbsarbeit. Viel.
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RE: Nicht verheiratet, 1 Kind, Zusammenleben -> Folgen? - von p__ - 31-12-2024, 19:04

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