11-09-2009, 08:40
(10-09-2009, 07:02)Nero schrieb: Niemals einen Vergleich akzeptieren, NIEMALS!!
Kommt auf den Vergleich an meine ich. Grundsätzlich gebe ich dir Recht...aber
In meinem Fall... Ehe 9 Monate (bis rechtskräftiger Scheidung annähernd 3 Jahre). Gemeinsame Tochter zu dem Zeitpunkt gerade 3 Jahre und frisch im Ganztagskindergarten; Ex mit neuem Vollzeitjob... Wollte weiterhin Unterhalt (BU) für sich. Richter: Sehr geehrter Herr Zahlesel, gebe zu, dass ich ihre Briefe nicht gelesen habe und bin hier mit einem Bauchgefühl rein, dass sie weiterhin unbefristet BU in Höhe von... zahlen können. Ich werde sie jetzt auch so verurteilen. Kommentare? ... Habe angekündigt, dass ich ihn mit ans OLG nehme (mal wieder). Daraufhin sein Vorschlag für weitere 3 Jahre (Kind dann 6 Jahre) BU dann beidseitiger Verzicht auf immer und ewig, was Unterhalt (ausser KU) betrifft. Wollte zuerst nicht drauf eingehen, zumal es zu dem Zeitpunkt noch 1 Monat bis zum Inkrafttreten der Unterhalts"reform" waren. Wir erinnern uns... die Frauen sollten ab Kindesalter 3 Jahre wieder arbeiten müssen. Was draus geworden ist wissen wir alle, oder? Jetzt kann kommen, was will - ab Verzicht werde ich noch nichtmal mehr der Arge Auskunft erteilen müssen...
Gruß und allen viel Kraft - JahJahChildren