Moin,
ich bin damals aus der Selbstständigkeit in die Festanstellung gewechselt. Die Gegenseite hat die Aufgabe der Selbstständigkeit nicht zum Thema gemacht. Einer der Anwälte die ich gefragt habe, hat mir damals gesagt: Man kann sie nicht zwingen ein unternehmerisches Risiko einzugehen.
Allerdings hatte ich auch wirtschaftliche Gründe für die Aufgabe der Selbstständigkeit. Ich vermute mal, wenn Du die Arbeitgeberbelastung inkl. div. Risikoabsicherungen (Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, Versicherung gegen Arbeitslosigkeit, Berufsunfähigkeit, Rentenversicherung usw) mal da gegenhälst, bzw. in der Selbstständigkeit versicherst, kommt kein großer Unterschied mehr heraus. Die meisten Selbstständige die ich kenne haben mehr Geld im hier und jetzt, weil sie das Risiko selber tragen (keine Absicherung(Versicherung) für Arbeitslosigkeit, Berufsunfähigkeit, Rente, Krankheit usw...). Es spielt auch keine Rolle, ob Du das Geld in der GmbH stehen lässt und zur Risikoversorge nicht ausschüttest (nicht ausgeschüttete Gewinne werden fiktiv zur Unterhaltserhöhung herangezogen). Nur wenn echte Kosten für die div. Versicherungen vorgezeigt werden, wird es unterhaltsmindernd berücksichtig. Dann gehst Du nur das Risiko ein, dass gesagt wird, erkennen wir nicht an, weil hast Du ja vorher nicht gemacht. Die Vorsorge musst Du dann im Kontext der Sicherung des Unterhalts darstellen (Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, Berufsunfähigkeit). Geh in die Festanstellung, mit reduziertem Einkommen und stell Dich darauf ein, dass es nicht einfach wird. Umgekehrt: wenn es die wirtschaftliche Lage nicht hergibt, kann man Dich ja nicht zwingen, etwas zu verteilen was der Markt nicht her gibt. Ich würde nach Allem was ich hier gelesen habe und gehört habe und meine eigenen Erfahrungen, jedem Selbstständigem empfehlen (mit Unterhaltsstress), ein Konstrukt zu suchen, wo man(n) nicht mehr selbstständig ist. Jeder Richter, jeder Jugendamtsmitarbeiter(in) ist nie ins Risiko gegangen und würde auch nicht ins unternehmerische Risiko gehen. Die sehen nur große Beträge die auf das Privatkonto geflossen sind und rechnen das Bruttogehalt aus, ohne die zu zahlende Einkommenssteuer gegenzurechnen und ein echtes Netto auszurechnen. Die wollen monatliche Beträge sehen! Die denken nur in monatlichen Raten. Die Selbstständigen die ich kenne denken in Jahren. Die zahlen dann zum Jahresende 5stellige Beträge in die Altersvorsorge anstatt es monatlich zu machen, je nachdem wie das Jahr war. Keine Jugendamtsmitarbeiterin wird Dir eine Risikoprämie zugestehen für nicht abgesicherte Lohnfortzahlung im Krankheitsfall oder Unwägbarkeiten wie Corono. Es hilft Dir in der Praxis auch nicht die Mittelung der 3 Jahre. Alles viel zu kompliziert für nicht Unternehmer (Beispiel: Steuerschuld entstanden 2023, Jahresabschluss in 2024 gemacht, und Steuerschuld und eigentliche Zahlung beglichen in 2025). Du kommst nicht in die Situation das zu erklären. Such Dir ein Konstrukt, wo Du selbstständig handeln und arbeiten kannst, man Dich aber nicht fiktiv zwingen kann, Gewinne auszuschütten. Du willst nicht mit Deiner Ex/Jugendamt/Richter/Gegenanwalt darüber diskutieren, welche Gewinne als Risikovorsorge oder zum Reinvestieren sinnvollerweise nicht ausgeschüttet werden sollen. Es geht nicht darum was langfristig wirtschaftlich Sinnvoll ist (inkl. Erhalt Deiner Arbeitskraft), es geht um die kurzfristige Unterhaltsmaximierung den die Mutter Deiner Kinder "verwalten" darf. Und da gibt es Interessenkonflikte die nicht zum Wohl Deiner Kinder gelöst und entschieden werden. Du kannst nie wieder Eigentümer einer GmbH (zu 100%) sein, und mehr als 49% Anteile halten an der GmbH. Vielleicht findest Du jemandem im Familienkreis, der gerne 51% oder mehr an einer GmbH hält und Dich machen lässt. Und Dir nicht reinredet wie Du Geschäfte zu machen hast. Welches Risiko es Wert ist eingegangen zu werden und welches nicht. Wenn Dich dieser Mist Krank macht, und Du Krank wirst und nicht mehr arbeiten kannst, hast Du ja einen Grund die Selbstständigkeit aufzugeben, oder mit Partnern etwas Neues zu machen. Leider wird Dir Dein Partner keine 50% oder mehr mehr anbieten (wenn er schlau ist), weil er nicht mit Deiner EX über Reinvestition oder Ausschüttung diskutieren will...Als Selbstständiger haftet Dir der Ruf an, Goldesel zu sein. Und die goldene Gans muss geschlachtet werden. Mach es Ihnen einfach, werde krank, wechsel in die Festanstellung und gib ihnen monatliche Raten...
Dafür gehst Du dann als Angestellter für die Firma essen, mit Bewirtungsbelegen, Tankgutscheinen usw...und lässt Dir ein Darlehen (Arbeitnehmerdarlehen) geben, was im Unterhalt nicht auftaucht und Du später (in ein paar Jahren) mit Gewinnen verrechnest, die Dir zustehen.
ich bin damals aus der Selbstständigkeit in die Festanstellung gewechselt. Die Gegenseite hat die Aufgabe der Selbstständigkeit nicht zum Thema gemacht. Einer der Anwälte die ich gefragt habe, hat mir damals gesagt: Man kann sie nicht zwingen ein unternehmerisches Risiko einzugehen.
Allerdings hatte ich auch wirtschaftliche Gründe für die Aufgabe der Selbstständigkeit. Ich vermute mal, wenn Du die Arbeitgeberbelastung inkl. div. Risikoabsicherungen (Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, Versicherung gegen Arbeitslosigkeit, Berufsunfähigkeit, Rentenversicherung usw) mal da gegenhälst, bzw. in der Selbstständigkeit versicherst, kommt kein großer Unterschied mehr heraus. Die meisten Selbstständige die ich kenne haben mehr Geld im hier und jetzt, weil sie das Risiko selber tragen (keine Absicherung(Versicherung) für Arbeitslosigkeit, Berufsunfähigkeit, Rente, Krankheit usw...). Es spielt auch keine Rolle, ob Du das Geld in der GmbH stehen lässt und zur Risikoversorge nicht ausschüttest (nicht ausgeschüttete Gewinne werden fiktiv zur Unterhaltserhöhung herangezogen). Nur wenn echte Kosten für die div. Versicherungen vorgezeigt werden, wird es unterhaltsmindernd berücksichtig. Dann gehst Du nur das Risiko ein, dass gesagt wird, erkennen wir nicht an, weil hast Du ja vorher nicht gemacht. Die Vorsorge musst Du dann im Kontext der Sicherung des Unterhalts darstellen (Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, Berufsunfähigkeit). Geh in die Festanstellung, mit reduziertem Einkommen und stell Dich darauf ein, dass es nicht einfach wird. Umgekehrt: wenn es die wirtschaftliche Lage nicht hergibt, kann man Dich ja nicht zwingen, etwas zu verteilen was der Markt nicht her gibt. Ich würde nach Allem was ich hier gelesen habe und gehört habe und meine eigenen Erfahrungen, jedem Selbstständigem empfehlen (mit Unterhaltsstress), ein Konstrukt zu suchen, wo man(n) nicht mehr selbstständig ist. Jeder Richter, jeder Jugendamtsmitarbeiter(in) ist nie ins Risiko gegangen und würde auch nicht ins unternehmerische Risiko gehen. Die sehen nur große Beträge die auf das Privatkonto geflossen sind und rechnen das Bruttogehalt aus, ohne die zu zahlende Einkommenssteuer gegenzurechnen und ein echtes Netto auszurechnen. Die wollen monatliche Beträge sehen! Die denken nur in monatlichen Raten. Die Selbstständigen die ich kenne denken in Jahren. Die zahlen dann zum Jahresende 5stellige Beträge in die Altersvorsorge anstatt es monatlich zu machen, je nachdem wie das Jahr war. Keine Jugendamtsmitarbeiterin wird Dir eine Risikoprämie zugestehen für nicht abgesicherte Lohnfortzahlung im Krankheitsfall oder Unwägbarkeiten wie Corono. Es hilft Dir in der Praxis auch nicht die Mittelung der 3 Jahre. Alles viel zu kompliziert für nicht Unternehmer (Beispiel: Steuerschuld entstanden 2023, Jahresabschluss in 2024 gemacht, und Steuerschuld und eigentliche Zahlung beglichen in 2025). Du kommst nicht in die Situation das zu erklären. Such Dir ein Konstrukt, wo Du selbstständig handeln und arbeiten kannst, man Dich aber nicht fiktiv zwingen kann, Gewinne auszuschütten. Du willst nicht mit Deiner Ex/Jugendamt/Richter/Gegenanwalt darüber diskutieren, welche Gewinne als Risikovorsorge oder zum Reinvestieren sinnvollerweise nicht ausgeschüttet werden sollen. Es geht nicht darum was langfristig wirtschaftlich Sinnvoll ist (inkl. Erhalt Deiner Arbeitskraft), es geht um die kurzfristige Unterhaltsmaximierung den die Mutter Deiner Kinder "verwalten" darf. Und da gibt es Interessenkonflikte die nicht zum Wohl Deiner Kinder gelöst und entschieden werden. Du kannst nie wieder Eigentümer einer GmbH (zu 100%) sein, und mehr als 49% Anteile halten an der GmbH. Vielleicht findest Du jemandem im Familienkreis, der gerne 51% oder mehr an einer GmbH hält und Dich machen lässt. Und Dir nicht reinredet wie Du Geschäfte zu machen hast. Welches Risiko es Wert ist eingegangen zu werden und welches nicht. Wenn Dich dieser Mist Krank macht, und Du Krank wirst und nicht mehr arbeiten kannst, hast Du ja einen Grund die Selbstständigkeit aufzugeben, oder mit Partnern etwas Neues zu machen. Leider wird Dir Dein Partner keine 50% oder mehr mehr anbieten (wenn er schlau ist), weil er nicht mit Deiner EX über Reinvestition oder Ausschüttung diskutieren will...Als Selbstständiger haftet Dir der Ruf an, Goldesel zu sein. Und die goldene Gans muss geschlachtet werden. Mach es Ihnen einfach, werde krank, wechsel in die Festanstellung und gib ihnen monatliche Raten...
Dafür gehst Du dann als Angestellter für die Firma essen, mit Bewirtungsbelegen, Tankgutscheinen usw...und lässt Dir ein Darlehen (Arbeitnehmerdarlehen) geben, was im Unterhalt nicht auftaucht und Du später (in ein paar Jahren) mit Gewinnen verrechnest, die Dir zustehen.