so wieder mal was neues...
Komme gerade vom Arbeitsamt...bekomme tatsächlich ALG 1 jetzt übergangsmässig bis Gerichtsurteil vom Arbeitsgericht vorliegt
Folgende Rechnung 1390 Euro ALG1- 462 U Titel Kids= 928 Euro
Kann die Frau jetzt auch noch Unterhalt verlangen
Normal ist der Selbstbedarf bei Arbeitslosen 770 laut DÜ Verbrecher Tabelle aber den Kids gegenüber
Gut das zahle ich dann habe ich vorm JU ruhe...nur was ist mit der EX muss ich dann auch wieder in die Tasche greiffen....also die 2000 Euro abstottern plus laufenden Unterhalt für sie ? das die mich auf 770 rechnen
Habe gelesen der Frau geg hat man SB von 1000 Euro erwerbstätig oder nicht...also würde sie dann nix bekommen oder???gibbet das wieder tolle Anwaltstricks
Kann mir da einer helfen?Danke
Komme gerade vom Arbeitsamt...bekomme tatsächlich ALG 1 jetzt übergangsmässig bis Gerichtsurteil vom Arbeitsgericht vorliegt
Folgende Rechnung 1390 Euro ALG1- 462 U Titel Kids= 928 Euro
Kann die Frau jetzt auch noch Unterhalt verlangen
Normal ist der Selbstbedarf bei Arbeitslosen 770 laut DÜ Verbrecher Tabelle aber den Kids gegenüber
Gut das zahle ich dann habe ich vorm JU ruhe...nur was ist mit der EX muss ich dann auch wieder in die Tasche greiffen....also die 2000 Euro abstottern plus laufenden Unterhalt für sie ? das die mich auf 770 rechnen
Habe gelesen der Frau geg hat man SB von 1000 Euro erwerbstätig oder nicht...also würde sie dann nix bekommen oder???gibbet das wieder tolle Anwaltstricks
Kann mir da einer helfen?Danke