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Suedkurier: Wenn das Kind zur Ware wird
#5
In der DDR gab es durchaus gesetzlichen Ehegattenunterhalt (§29 bis §34 des DDR-Familiengesetzbuches), der aber wegen der de facto Arbeitspflicht ab dem ersten Lebensjahr des Kindes selten realisiert wurde. War auch besser, sich der zu beugen, ansonsten droht nämlich Paragraf 249 des DDR-Strafgesetzbuches, Gefängnis bis zu zwei Jahren für den, der sich einer geregelten Arbeit entzieht. Das zog auch ohne Strafe den Verlust des Erziehungsrecht nach sich, Kinder konnten durch das Jugendamt (Richterlicher Beschluss nicht nötig!) wegadoptiert werden. Elterliche Pflicht war auch, Kinder zur Einhaltung der Regeln des sozialistischen Zusammenlebens und zum sozialistischen Patriotismus zu erziehen. Verletzung dieser Pflicht war eine Begründung dafür.

Alle beiden deutschen Staaten schenken sich überhaupt nichts, Väterverachtung und Staatsbesserwisserei durchzog und durchzieht beide Systeme wie ein übler Gestank, am stärksten kulminiert das bei der Behandlung nichtehelicher Väter. Von den fortschrittlicheren Systemen sind alle beide Lichtjahre weit entfernt.

Burkhart Tabel wäre in der DDR nicht besser gefahren. Lösungen, wie es kindgerechter zugehen kann finden wir ganz sicher nicht in dem Dreckkhaufen, der das deutsche Familienrecht (gleich welcher Deutsche Staat) darstellt. Dieser Haufen ist etwas, von dem wir loskommen müssen, nicht etwas in dem irgendwelche "Lösungen" versteckt sind. Lies mal in dem Thread über Norwegen nach, wie solche Lösungen aussehen können.
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RE: Suedkurier: Wenn das Kind zur Ware wird - von p__ - 11-09-2009, 09:55

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