11-09-2009, 11:05
Servus liebe Leute!
Habe im Forum nach einer passenden Antwort gesucht, bin jedoch nicht fündig geworden.
Werde ab 1.1.10 nicht mehr unterhaltspflichtig für KM sein (Verzicht). Ab diesem Zeitpunkt (respektive einige Wochen vorher) ist davon auszugehen, dass KM ihren Job wieder hinschmeisst und zur ARGE rennt. Dort ist sie gut aufgehoben, denn sie weiss, dass die ARGE mächtig Wind machen wird in Hoffnung, dass der Verzicht als sittenwidrig abgestempelt wird. Ausserdem ist davon auszugehen, dass ich der ARGE dann bezüglich KU alles offenlegen soll.
Meine Frage: Wieviel KU ist nötig, damit mein Sohn (dann 7 Jahre alt) aus der Bedarfsgemeinschaft rausfällt? Gibt es hier eine harte Grenze, oder hängt die Höhe von diversen Variablen ab?
Vielen lieben Dank für euer Feedback.
PS: Ihr seid ein super Forum... lese seit Jahren mit und habe hier sehr viele Tips und Anregungen von euch erhalten. Mal ganz zu schweigen von dem Gefühl, nicht alleine zu sein. Ihr seid Gold wert... weiter so!
Habe im Forum nach einer passenden Antwort gesucht, bin jedoch nicht fündig geworden.
Werde ab 1.1.10 nicht mehr unterhaltspflichtig für KM sein (Verzicht). Ab diesem Zeitpunkt (respektive einige Wochen vorher) ist davon auszugehen, dass KM ihren Job wieder hinschmeisst und zur ARGE rennt. Dort ist sie gut aufgehoben, denn sie weiss, dass die ARGE mächtig Wind machen wird in Hoffnung, dass der Verzicht als sittenwidrig abgestempelt wird. Ausserdem ist davon auszugehen, dass ich der ARGE dann bezüglich KU alles offenlegen soll.
Meine Frage: Wieviel KU ist nötig, damit mein Sohn (dann 7 Jahre alt) aus der Bedarfsgemeinschaft rausfällt? Gibt es hier eine harte Grenze, oder hängt die Höhe von diversen Variablen ab?
Vielen lieben Dank für euer Feedback.
PS: Ihr seid ein super Forum... lese seit Jahren mit und habe hier sehr viele Tips und Anregungen von euch erhalten. Mal ganz zu schweigen von dem Gefühl, nicht alleine zu sein. Ihr seid Gold wert... weiter so!