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Wohnvorteil + Berufsbedingten Aufwendungen
#2
1. Die neue Frau (unklug, erneut zu heiraten, lernt denn keiner dazu?) lässt dich mietfrei in ihrem Anteil wohnen. Das sind "freiwillige Zuwendungen Dritter" und die sind für den Unterhalt unbeachtlich. Also ist ein Wohnvorteil, der das gesamte Haus zugrunde legt nicht korrekt.

2. Falls du kein Mangelfall bist, würden die ersten einfachen 30km mit 0,42, dann 0,28 EUR berechnet. Dann gilt aber keine Pauschale mehr. Entweder Pauschale oder konkrete Aufwendungen.

3. Für Kind 3 sind beide Eltern unterhaltspflichtig. Eine Rechnung müsste also auch Haftungsanteile mit deiner neuen Frau berücksichtigen. Mehrbedarf ist aber nachrangig, wenn deine älteren Kinder nur Mindestbedarf bekommen wird der so oder so nicht berücksichtigt.
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RE: Wohnvorteil + Berufsbedingten Aufwendungen - von p__ - 26-01-2025, 21:37

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