28-01-2025, 17:58
Jetzt kommt die Katze aus dem Sack. Dass der Sohn schon 987 € hat, in drei Monaten 18 wird, wäre eine von Anfang an wichtige Info gewesen ,-) Gut. Jetzt ist sie da.
Verzögern dürfte leicht sein.
1. Schritt: Jugendamt darauf hinweisen, dass der Sohn eigene Einkünfte hat. Bitte neu berechnen. MfG
Dann müssen die erst mal prüfen, schauen, schlucken. Es ist nicht nur unverschämt, jetzt noch eine Titeländerung zu verlangen, es ist auch die Frage, ob das JA überhaupt von den Einkünften des Sohnes wusste.
2. Natürlich die anderen Punkte aus Wohnvorteil etc. ebenfalls monieren. Mach ihnen Arbeit. Denn so lange ruht die Geschichte mit der Titelerstellung.
3. Erst wenn die neue "Berechnung" erstellt ist, folgt erneut die Aufforderung zum Unterschreiben eines Titels.
4. Termin ausmachen
5. Termin absagen, wegen Krankheit
6. Neuen Termin ausmachen.
7. Nicht hin gehen. Klage abwarten. Das machen die sog. vereinfachten Verfahren.
Ich wette, dass die 3 Monate jetzt schon rum sind oder in ein paar Tagen ,-)
8. Einwand, dass Sohn nun schon - oder in 12 Tagen - 18 wird. Klage begründet zurück weisen. Anwalt aufsuchen. Ist halt so. Auskünfte anfordern. Wie oben beschrieben i.S. Kindesunterhalt
Verzögern dürfte leicht sein.
1. Schritt: Jugendamt darauf hinweisen, dass der Sohn eigene Einkünfte hat. Bitte neu berechnen. MfG
Dann müssen die erst mal prüfen, schauen, schlucken. Es ist nicht nur unverschämt, jetzt noch eine Titeländerung zu verlangen, es ist auch die Frage, ob das JA überhaupt von den Einkünften des Sohnes wusste.
2. Natürlich die anderen Punkte aus Wohnvorteil etc. ebenfalls monieren. Mach ihnen Arbeit. Denn so lange ruht die Geschichte mit der Titelerstellung.
3. Erst wenn die neue "Berechnung" erstellt ist, folgt erneut die Aufforderung zum Unterschreiben eines Titels.
4. Termin ausmachen
5. Termin absagen, wegen Krankheit
6. Neuen Termin ausmachen.
7. Nicht hin gehen. Klage abwarten. Das machen die sog. vereinfachten Verfahren.
Ich wette, dass die 3 Monate jetzt schon rum sind oder in ein paar Tagen ,-)
8. Einwand, dass Sohn nun schon - oder in 12 Tagen - 18 wird. Klage begründet zurück weisen. Anwalt aufsuchen. Ist halt so. Auskünfte anfordern. Wie oben beschrieben i.S. Kindesunterhalt