(31-01-2025, 16:37)Alimen T schrieb: ....
Wichtig ist wie p_ schon gesagt hat:
geteiltes Sorgerecht beurkunden lassen
falls es noch nicht passiert ist.
...plus die gemeinsame Sorge im Sorgeregister hinterlegen lassen (JA).
Ausserdem mit den Sorgerechtserklärungen zur Gemeinde und im Melderegister der Kinder die gemeinsame Sorge eintragen lassen.