Gestern, 15:03
1. Ab 18 unüblich. Theoretisch rechtlich möglich, aber in der Praxis selten.
2. Ja, aber es gibt eine Grenze: Du musst nicht mehr zahlen wie wenn du zahlen müsstest, wenn du allein wärst. Ein Elternteil hat höchstens den Unterhalt zu leisten, der sich allein nach seinem Einkommen aus der Düsseldorfer Tabelle ergibt.
Das weitere Kind der Mutter ist gleichrangig, nicht vorrangig. Bis zum Ende der Privilegierung des Älteren.
2. Ja, aber es gibt eine Grenze: Du musst nicht mehr zahlen wie wenn du zahlen müsstest, wenn du allein wärst. Ein Elternteil hat höchstens den Unterhalt zu leisten, der sich allein nach seinem Einkommen aus der Düsseldorfer Tabelle ergibt.
Das weitere Kind der Mutter ist gleichrangig, nicht vorrangig. Bis zum Ende der Privilegierung des Älteren.