Gestern, 20:54
Der Auskunftsaufforderung entsprechen und Auskunft geben. Ganz klar. Es spielt keine Rolle, ob und wie viel später Unterhalt geltend gemacht werden kann, Auskunft muss immer gegeben werden.
Eventuelle Erträge des Depots sind natürlich immer Einkommen des Kindes. Das Vermögen müssen sie auch einsetzen, aber einen Basisbetrag nicht. Wie hoch der ist, das sieht die Rechtssprechung unterschiedlich. Auf jeden Fall >10 000 EUR.
Eventuelle Erträge des Depots sind natürlich immer Einkommen des Kindes. Das Vermögen müssen sie auch einsetzen, aber einen Basisbetrag nicht. Wie hoch der ist, das sieht die Rechtssprechung unterschiedlich. Auf jeden Fall >10 000 EUR.