(28-01-2025, 17:58)Nappo schrieb: [Titel] Verzögern dürfte leicht sein.
Ist das tatsächlich so? Wenn der 18. Geburtstag verstrichen ist, muss kein Titel mehr unterschrieben werden, obwohl schon vorher gefordert wurde?
Bei Unterhalt ist es ja umgekehrt, da gilt der Zeitpunkt der Forderung und verzögern bringt nichts.
Wir wissen alle, daß die Hälfte aller Ehen mit der Scheidung enden. Aber die andere Hälfte enden mit dem TOD! Wir haben also nochmal Glück gehabt