02-02-2025, 11:06
(02-02-2025, 10:15)L3NNOX schrieb: Bei Unterhalt ist es ja umgekehrt, da gilt der Zeitpunkt der Forderung und verzögern bringt nichts.
Es ging nicht um das Verzögern berechtigter Forderungen mit dem Ziel, diese ungültig zu machen. Das geht nicht. Es ging darum, die geforderte Titelunterzeichnung zu verzögern. Den Unterhalt ändert man dadurch nicht, aber seine sofortige Vollstreckbarkeit. Und eben, dass man dann einen Titel am Bein hat, der dann auch unbegrenzt gültig ist wenn man nicht höllisch aufpasst, den Passus explizit einzufordern gegen den Widerstand einer Frau Prusselius.