Vor 3 Stunden
Das ist ein alter Irrtum, auch bei unbegründeten Ehegatteunterhaltsforderungen. Auskunft muss praktisch immer gegeben werden. Im Unterhaltrecht gilt das Prinzip "erst mal glotzen, was der hat, ob es sich lohnt, den abzuzocken". Deshalb gilt immer: Erst die Auskunft, dann die Klärung der Frage ob überhaupt eine Unterhaltsberechtigung besteht.
Ist eine der vielen, vielen dreckigen Juristenschweinereien im Rahmen des bin in die Haarspitzen verkommen Unterhaltsunrechts, das nur von maximaler Forderung geleitet ist, nie von der Frage des Erwirtschaftens und Bereitstellens all dieser Unterhaltsbesäufnisse samt Honorarforderungen.
Ist eine der vielen, vielen dreckigen Juristenschweinereien im Rahmen des bin in die Haarspitzen verkommen Unterhaltsunrechts, das nur von maximaler Forderung geleitet ist, nie von der Frage des Erwirtschaftens und Bereitstellens all dieser Unterhaltsbesäufnisse samt Honorarforderungen.