Vor 10 Stunden
Dafür sind die Schwellen weit höher. Auch die Frage nach dem weit zurückliegenden Auszug wird erneut gestellt. Und es gibt einen riesigen Schwall an Kontext nicht nur bei ihr, sondern auch bei dir: Wenn du zum Beispiel weiteres Wohneigentum in der Nähe hast, in das du leicht einziehen könntest oder wenn das Haus z.B. eine Einliegerwohnung hat.
Ein Verkauf ist natürlich eine typische Schlupflochsucher-Schnapsidee. Wie du sicherlich selbst längst weisst, fallen dann zwingend erhebliche Notarkosten an, die in Deutschland je nach Bundesland richtig fette Grunderwerbsteuer, wenn du selbst vor weniger als zehn Jahre gekauft hast auch noch Spekulationssteuer. Von einem künstlich billig gemachten Verkaufspreis rate ich dringend ab, das kostet Schenkungssteuer und es fliegt auf. Bei den finanziellen Dimensionen eines Hauses rate ich auch vor Schmu ab, denn der führt dich hinter Gitter. Das nimmt der Staat ernst, anderes im Land nicht.
Zu spät ist es auch. Wenn sie das jetzt fordert, gilt es auch ab jetzt. Verkaufst du später, wirst du keine Verpflichtungen los, dann verkaufst du einen Mietvertrag mit oder eben das Recht der Ex, einen zu bekommen. Das ist dann Teil der Rechte und Pflichten, die an der Immobilie kleben.
Du musst durch die Mitte durch und dir die Begründungen der Gegenseite zunächst genau ansehen. Es gilt, diese Begründungen zu schwächen oder zu widerlegen sowie die Unbilligkeit deines eigenen Auszuges zu begründen, aus der Situation bei dir selbst und dem Wohnungsmarkt der Umgebung heraus und allem anderen, was sich reinpacken lässt, verlorene Arbeitsplatznähe etwa. Was sagt denn dein Anwalt? Denen machen solche Sachen immer Spass, weil man da viel reinbringen kann.
Ein Verkauf ist natürlich eine typische Schlupflochsucher-Schnapsidee. Wie du sicherlich selbst längst weisst, fallen dann zwingend erhebliche Notarkosten an, die in Deutschland je nach Bundesland richtig fette Grunderwerbsteuer, wenn du selbst vor weniger als zehn Jahre gekauft hast auch noch Spekulationssteuer. Von einem künstlich billig gemachten Verkaufspreis rate ich dringend ab, das kostet Schenkungssteuer und es fliegt auf. Bei den finanziellen Dimensionen eines Hauses rate ich auch vor Schmu ab, denn der führt dich hinter Gitter. Das nimmt der Staat ernst, anderes im Land nicht.
Zu spät ist es auch. Wenn sie das jetzt fordert, gilt es auch ab jetzt. Verkaufst du später, wirst du keine Verpflichtungen los, dann verkaufst du einen Mietvertrag mit oder eben das Recht der Ex, einen zu bekommen. Das ist dann Teil der Rechte und Pflichten, die an der Immobilie kleben.
Du musst durch die Mitte durch und dir die Begründungen der Gegenseite zunächst genau ansehen. Es gilt, diese Begründungen zu schwächen oder zu widerlegen sowie die Unbilligkeit deines eigenen Auszuges zu begründen, aus der Situation bei dir selbst und dem Wohnungsmarkt der Umgebung heraus und allem anderen, was sich reinpacken lässt, verlorene Arbeitsplatznähe etwa. Was sagt denn dein Anwalt? Denen machen solche Sachen immer Spass, weil man da viel reinbringen kann.