03-02-2025, 12:42
Was heißt "in der Wohnung ist nur begrenzter Platz für die Kinder" konkret?
Also ich sehe nicht einmal ansatzweise eine Rückkehrmöglichkeit in das Haus, welche die ex im Rahmen einer Wohnungszuweisung bei Gericht beantragen müsste.
Der Hinweis auf 1361b BGB ist schon wichtig, aber da Absatz 2 scheinbar nicht zutrifft, dürfte Absatz 4 für Dich beruhigend sein.
Wer sich vor 8 Monaten eine Mietwohnung zulegt, dem darf unterstellt werden, dass er vor 8 Monaten diese Wohnung auch als ausreichend an sah und demjenigen fällt nun ein, "Hach, so ein EFH wäre doch viel schöner für mich und die Kinder..." Also diese Klagebegründung möchte ich sehen.
An Deiner Stelle würde ich nicht einmal aktiv. Wie auch? Deine Ex, die vorab auf Dich zukommt, will zuerst einmal versuchen, Dich weich zu klopfen. Vielleicht auch vor dem Hintergrund, dass sie genau weiß, dass die Nummer auf sehr tönernen Füßen steht.
Deine Anwältin ist wie viele andere auch. Tunnelblick. Lethargisch. Standard wachsweiche Aussagen. So Leute braucht kein Mensch. Und Juristen sind nicht für Kreativität bekannt und legen sie ausnahmsweise welche an den Tag, dann übertreiben sie und landen im Knast oder verlieren die Zulassung ,-)
Da ihr kurz vor der Scheidung steht, gehe ich davon aus, dass auch die persönlichen Sachen schon geteilt sind. Es ist nirgendwo mehr ein berechtigtes Interesse zu finden. Größere Mietwohnungen suchen viele. Damit ist sie nicht alleine. Sie kann die Kinder Dir geben ,-) Dann haben sie mehr Platz ,-)
Wie gesagt, ich sehe da keine Chance
Also ich sehe nicht einmal ansatzweise eine Rückkehrmöglichkeit in das Haus, welche die ex im Rahmen einer Wohnungszuweisung bei Gericht beantragen müsste.
Der Hinweis auf 1361b BGB ist schon wichtig, aber da Absatz 2 scheinbar nicht zutrifft, dürfte Absatz 4 für Dich beruhigend sein.
Wer sich vor 8 Monaten eine Mietwohnung zulegt, dem darf unterstellt werden, dass er vor 8 Monaten diese Wohnung auch als ausreichend an sah und demjenigen fällt nun ein, "Hach, so ein EFH wäre doch viel schöner für mich und die Kinder..." Also diese Klagebegründung möchte ich sehen.
An Deiner Stelle würde ich nicht einmal aktiv. Wie auch? Deine Ex, die vorab auf Dich zukommt, will zuerst einmal versuchen, Dich weich zu klopfen. Vielleicht auch vor dem Hintergrund, dass sie genau weiß, dass die Nummer auf sehr tönernen Füßen steht.
Deine Anwältin ist wie viele andere auch. Tunnelblick. Lethargisch. Standard wachsweiche Aussagen. So Leute braucht kein Mensch. Und Juristen sind nicht für Kreativität bekannt und legen sie ausnahmsweise welche an den Tag, dann übertreiben sie und landen im Knast oder verlieren die Zulassung ,-)
Da ihr kurz vor der Scheidung steht, gehe ich davon aus, dass auch die persönlichen Sachen schon geteilt sind. Es ist nirgendwo mehr ein berechtigtes Interesse zu finden. Größere Mietwohnungen suchen viele. Damit ist sie nicht alleine. Sie kann die Kinder Dir geben ,-) Dann haben sie mehr Platz ,-)
Wie gesagt, ich sehe da keine Chance