11-09-2009, 14:02
Je nach höhe des Kindesunterhalts kann es dazu kommen, dass gar keine Bedarfsgemeinschaft mehr besteht. Z.B. beim Kind von Boris Becker oder so. Da wird dann Mutt vom Kind versorgt/unterhalten und nicht umgekehrt.
Der Sozialträger wird vom SGB dazu verpflichtet soweit wie möglich alle Quellen anzuzapfen, dass die Leistung des Staates so gering wie möglich ausfällt. Und um festzustellen, ob und wieviel man dich anzapfen kann, muss festgestellt werden, wie hoch deine Leistungsfähigkeit ist: also finanziell die Hosen runterlassen.
(Die ARGE will schließlich prüfen, ob du vielleicht doch noch 15€ mehr Kindesunterhalt zahlen könntest, damit sie diesen Betrag selbst einspart.)
Nur wenn du "freiwillig" an Mutti soviel Geld schickst, dass sie mehr als die Regelsätze zur Verfügung hat, dann wird der Sozialträger nicht mehr zwecks Auskunft an dich herantreten können.
Lebt Mutti also mit Mr. Pennbruder und weiteren Kindern zusammen und beantragt bei der ARGE Leistungen, werden die dich immer nerven.
Ein mögliche Lösung wäre ein Umzug ins nahe Ausland und Kindesunterhalt von dort. Das schafft erfahrungsgemäß ausreichende Hürden für die ARGE, dich in Ruhe zu lassen, bzw. du kannst Auskunftsbegehren gelassen gegenübertreten.
Der Sozialträger wird vom SGB dazu verpflichtet soweit wie möglich alle Quellen anzuzapfen, dass die Leistung des Staates so gering wie möglich ausfällt. Und um festzustellen, ob und wieviel man dich anzapfen kann, muss festgestellt werden, wie hoch deine Leistungsfähigkeit ist: also finanziell die Hosen runterlassen.
(Die ARGE will schließlich prüfen, ob du vielleicht doch noch 15€ mehr Kindesunterhalt zahlen könntest, damit sie diesen Betrag selbst einspart.)
Nur wenn du "freiwillig" an Mutti soviel Geld schickst, dass sie mehr als die Regelsätze zur Verfügung hat, dann wird der Sozialträger nicht mehr zwecks Auskunft an dich herantreten können.
Lebt Mutti also mit Mr. Pennbruder und weiteren Kindern zusammen und beantragt bei der ARGE Leistungen, werden die dich immer nerven.
Ein mögliche Lösung wäre ein Umzug ins nahe Ausland und Kindesunterhalt von dort. Das schafft erfahrungsgemäß ausreichende Hürden für die ARGE, dich in Ruhe zu lassen, bzw. du kannst Auskunftsbegehren gelassen gegenübertreten.