05-02-2025, 11:08
Falls es die gesetzliche KV ist, kann man aus dem Beitrag durchaus auf das Gehalt der Mutter schließen.
14,6 % Plus Zusatzbeitrag von sagen wir mal 2,4 % sind dann im Falle der Freiberuflichkeit zusammen 17 % für die GKV. Schlimmstenfalls noch mal 4 % für die Pflegeversicherung macht dann 21 %.
21 % = 1.600 €
100 % = x €
--> x = 1.600 x 100 / 21 = 7.619 €
Damit landen wir dann allerdings jenseits der Beitragsbemessunggrenze. Die 1.600 € müssen also Quatsch sein. Oder es ist eben doch eine PKV.
14,6 % Plus Zusatzbeitrag von sagen wir mal 2,4 % sind dann im Falle der Freiberuflichkeit zusammen 17 % für die GKV. Schlimmstenfalls noch mal 4 % für die Pflegeversicherung macht dann 21 %.
21 % = 1.600 €
100 % = x €
--> x = 1.600 x 100 / 21 = 7.619 €
Damit landen wir dann allerdings jenseits der Beitragsbemessunggrenze. Die 1.600 € müssen also Quatsch sein. Oder es ist eben doch eine PKV.