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Ab wieviel KU ist Kind nicht mehr Mitglied der Bedarfgemeinschaft?
#6
Puhhhh... starker Toback! Hab zwar nen ordentliches Einkommen aber an Bobbele komm ich natürlich nicht ran. Ist auch gut so. Weckt zu viele Begehrlichkeiten bei den holden Weibchen.

Auswandern steht eh auf meinem Plan... allerdings heute noch nicht. Kommt aus vielen Gründen derzeit nicht in Betracht, wird aber draufhin gearbeitet.

Also, ich habe gelernt, dass ich auf jeden Fall strippen muss. Bei meinem Einkommen ist mehr als €350 KU nicht zu verlangen. D.h. der Stripp geht ins Leere, muss aber vollzogen werden.

Nun folgende Überlegung: Angenommen ich weigere mich dennoch; ARGE geht vor Gericht; dort strippe ich dann und zeige meine Mitwirkung, so wie unser Regime dies wünscht. Ergebnis wird sein, dass ich genug zahle und nicht zu mehr KU heranzuziehen bin. Die Gerichts- und Anwaltskosten zahlt jetzt wer? Ich oder die ARGE, oder meine EX (bzw. dann wieder ich als Zweitschuldner, weil sie eh die EV abgelegt hat).

Möchte noch die Antwort auf die Frage "Warum der Stress?" vorweg beantworten... A: Um dem Regime möglichst viele Kosten zu verursachen... fair ist fair! Wenn eh alles gegen die Wand geht, dann wenigstens richtig... soll sich ja lohnen. :-)
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RE: Ab wieviel KU ist Kind nicht mehr Mitglied der Bedarfgemeinschaft? - von JahJahChildren - 11-09-2009, 14:25

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