Nappo hat natürlich Recht :-)
Man muss jedes Jahr seinen Steuerbescheid bei der GKV einreichen. Die belästigen einen sogar regelrecht ;-) Das Einzige was bei denen wunderbar funktioniert hat ;-)
Es gibt eine Frist (3 Jahre oder so) bis wann man den Steuerbescheid eingereicht haben muss. Diese Frist ist irgendwo gesetzlich geregelt. Kommt man dieser Frist nicht nach, ist die GKV berechtigt den Höchstsatz zu veranschlagen. Ein späteres Nachreichen des Steuerbescheides ist nunmehr hingegen möglich, früher ging das absolut nicht. Es gibt da ein mittlerweile ein paar Urteile.
Was auch sein kann, dass Deine EX-Madame der Aufforderung der GKV nicht nachgekommen ist, eine Einkommensschätzung für das zukünftige Jahr abzugeben. Ja, dass machen die manchmal. Kommt man dieser Frist ebenfalls nicht nach, können - aber nicht müssen - die GKV den Höchstsatz für die Beitragszahlung ansetzten.
Hatte den Mist damals in D durch, weil die Briefe von der AOK durch einen privaten Postdienstleister nachweislich nicht zugestellt worden sind. Nachdem ich dort schriftlichen Krawall gemacht habe, wurden mir die Schreiben per eMail kurzfristig zugestellt und ich habe denen alles korrekt beantwortet, sodann wurde der Beitrag wieder korrekt berechnet. Hinterher war wieder alles gut.
Bin ich froh, mit solchem Mist in D nichts mehr zu tun haben zu müssen .... das war nur Ärger, Stress und Zeit für nichts. Nur weil so eine Pappnase die Briefe nicht ausgetragen hat und die AOK 2 Cent Porto am falschen Ende sparen wollte. Email, signierte Dokumente kennt die AOK wohl bis heute noch nicht ;-)
Man muss jedes Jahr seinen Steuerbescheid bei der GKV einreichen. Die belästigen einen sogar regelrecht ;-) Das Einzige was bei denen wunderbar funktioniert hat ;-)
Es gibt eine Frist (3 Jahre oder so) bis wann man den Steuerbescheid eingereicht haben muss. Diese Frist ist irgendwo gesetzlich geregelt. Kommt man dieser Frist nicht nach, ist die GKV berechtigt den Höchstsatz zu veranschlagen. Ein späteres Nachreichen des Steuerbescheides ist nunmehr hingegen möglich, früher ging das absolut nicht. Es gibt da ein mittlerweile ein paar Urteile.
Was auch sein kann, dass Deine EX-Madame der Aufforderung der GKV nicht nachgekommen ist, eine Einkommensschätzung für das zukünftige Jahr abzugeben. Ja, dass machen die manchmal. Kommt man dieser Frist ebenfalls nicht nach, können - aber nicht müssen - die GKV den Höchstsatz für die Beitragszahlung ansetzten.
Hatte den Mist damals in D durch, weil die Briefe von der AOK durch einen privaten Postdienstleister nachweislich nicht zugestellt worden sind. Nachdem ich dort schriftlichen Krawall gemacht habe, wurden mir die Schreiben per eMail kurzfristig zugestellt und ich habe denen alles korrekt beantwortet, sodann wurde der Beitrag wieder korrekt berechnet. Hinterher war wieder alles gut.
Bin ich froh, mit solchem Mist in D nichts mehr zu tun haben zu müssen .... das war nur Ärger, Stress und Zeit für nichts. Nur weil so eine Pappnase die Briefe nicht ausgetragen hat und die AOK 2 Cent Porto am falschen Ende sparen wollte. Email, signierte Dokumente kennt die AOK wohl bis heute noch nicht ;-)