05-02-2025, 21:01
Die Wichtigen Dinge sind soweit gesagt. Da braucht es meinen Senf nicht auch noch. Deine Frage wegen der Inso ist noch offen ,-)
1. Jetzt noch zu früh. Cancel den Termin mit der Schuldnerberatung. Die arbeiten standardmäßig. Die sind nicht immer total verpeilt, aber haben kaum Zeit, kaum Resourcen und daher fehlt der Blick für die individuelle Situation. Nutzen kannst das das Angebot später noch.
2. Ist es zur Trennung gekommen, dann stehen die Unterhaltsforderungen schnell im Raum. Siehe obige Berechnung von p. SB 1600 €. Das Ganze ist schnell klar. Es sei denn, die vairante kommt ins Spiel, dass sie tatsächlich ab haut. Dann muss man neu reden.
3. Vorbereitung. Evtl. schon jetzt. Warum auch nicht. Geordnete Unterlagen sind immer gut. Sammeln. Kreditverträge, und einfach Alles von Jedem der Gläubiger ist. Unterlagen kiopieren oder anderweitig sichern. Man weiß nie, wie eine ex durch dreht. Die kann Sachen verbrenne, stehlen, aufessen
4. Bei 125 K Schulden und Unterhaltsverpflichtung, steht die Inso ins Haus. Keine Frage. Als Erstes werden die Gläubiger angeschrieben und eine Forderungsaufstellung wird angefordert. Als Nächstes erfolgt ein außergerichtlicher Einigungsversuch. Der ist zwingend. Das ist keine Kunst. Dann wird der Antrag ausgefüllt. 48 Seiten. Das macht keinen Spaß ,-) Dann geht der zu Gericht. Wenn es soweit ist, frag nochmal ,-)
Sollte Unterhaltspflicht bestehen - was wahrscheinlich ist - kann der Inso-Verwalter nichts mehr vom Lohn pfänden. Freibeträge überschritten. Wenn keine Rücklagen O.K. , wenn doch, werden diese eingezogen
Achtung: Sobald die Banken davon Wind bekommen, und das ist bei der Anforderung der Forderungsaufstellung der Fall, werden alle Kreditverträge gekündigt. das ist normal.
Dein Arbeitgeber sollte hoffentlich darauf mit Achselzucken reagieren. Große Arbeitgeber kennen das. Du bist da kein Einzelfall. Manche Arbeitgeber reagieren blöd. Versuchen sogar eine Kündigung durch zu bekommen. Sind aber nur paar Spinner.
Der Rest ist Standard. und wie gesagt, das Inso Verfahren ist keine Sache. Aber der Unterhalt....
1. Jetzt noch zu früh. Cancel den Termin mit der Schuldnerberatung. Die arbeiten standardmäßig. Die sind nicht immer total verpeilt, aber haben kaum Zeit, kaum Resourcen und daher fehlt der Blick für die individuelle Situation. Nutzen kannst das das Angebot später noch.
2. Ist es zur Trennung gekommen, dann stehen die Unterhaltsforderungen schnell im Raum. Siehe obige Berechnung von p. SB 1600 €. Das Ganze ist schnell klar. Es sei denn, die vairante kommt ins Spiel, dass sie tatsächlich ab haut. Dann muss man neu reden.
3. Vorbereitung. Evtl. schon jetzt. Warum auch nicht. Geordnete Unterlagen sind immer gut. Sammeln. Kreditverträge, und einfach Alles von Jedem der Gläubiger ist. Unterlagen kiopieren oder anderweitig sichern. Man weiß nie, wie eine ex durch dreht. Die kann Sachen verbrenne, stehlen, aufessen
4. Bei 125 K Schulden und Unterhaltsverpflichtung, steht die Inso ins Haus. Keine Frage. Als Erstes werden die Gläubiger angeschrieben und eine Forderungsaufstellung wird angefordert. Als Nächstes erfolgt ein außergerichtlicher Einigungsversuch. Der ist zwingend. Das ist keine Kunst. Dann wird der Antrag ausgefüllt. 48 Seiten. Das macht keinen Spaß ,-) Dann geht der zu Gericht. Wenn es soweit ist, frag nochmal ,-)
Sollte Unterhaltspflicht bestehen - was wahrscheinlich ist - kann der Inso-Verwalter nichts mehr vom Lohn pfänden. Freibeträge überschritten. Wenn keine Rücklagen O.K. , wenn doch, werden diese eingezogen
Achtung: Sobald die Banken davon Wind bekommen, und das ist bei der Anforderung der Forderungsaufstellung der Fall, werden alle Kreditverträge gekündigt. das ist normal.
Dein Arbeitgeber sollte hoffentlich darauf mit Achselzucken reagieren. Große Arbeitgeber kennen das. Du bist da kein Einzelfall. Manche Arbeitgeber reagieren blöd. Versuchen sogar eine Kündigung durch zu bekommen. Sind aber nur paar Spinner.
Der Rest ist Standard. und wie gesagt, das Inso Verfahren ist keine Sache. Aber der Unterhalt....