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Länderübergreifende Vollstreckung
#2
Die Schulden (=titulierter unbezahlter Unterhalt) entstehen nach deutschem Recht, vollstreckt wird nach dem Rechtssystem des Landes, in dem der Schuldner lebt. Somit ist die Frage unbeantwortbar, weil wir nicht wissen, wo du lebst. Du musst dich vor Ort informieren. Die Rechtssysteme unterscheiden sich teils deutlich, in einem Land ist die selbstbewohnte Eigentumswohnung unpfändbar, im anderen Land liegen die Pfändungsgrenzen sehr niedrig und so weiter. Osteuropa ist generell schuldnerunfreundlicher.
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RE: Länderübergreifende Vollstreckung - von p__ - 05-02-2025, 23:53

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