06-02-2025, 09:30
(05-02-2025, 21:01)Nappo schrieb: Die Wichtigen Dinge sind soweit gesagt. Da braucht es meinen Senf nicht auch noch. Deine Frage wegen der Inso ist noch offen ,-)
Danke für die Ausführung bzgl. der Insolvenz.
Wenn ich das zusammenfassend sehe, bedeutet das für mich:
Erstmal die räumliche Trennung forcieren, um eine Scheidung schnellstmöglich durchführen zu können.
Sonst wird sich das bzgl. des Ehegattenunterhalts, Versorgungsausgleichs etc. nur immer weiter negativ auf mich auswirken.
Der Auslandsaufenthalt passt mir nicht wirklich, aber zwei Haushalte finanzieren würde mich in kürzester Zeit zahlungsunfähig machen.
Daher vielleicht doch nicht der schlechteste Weg, um sogar dem Trennungsunterhalt zu entgehen? Oder kann dieser auch nachgefordert werden?
Diese Zeit alleine würde ich gerne nutzen, um mich auf meine Zukunft vorzubereiten.
Am liebsten würde ich die Wohnung hier auflösen (Mietvertrag läuft nur auf mich) und direkt in eine 1-Zimmer-Wohnung ziehen.
Mehr kann ich mir dann irgendwann eh nicht mehr leisten.
Die Frage ist, ob ich dass im Alleingang machen kann, oder die Zustimmung meiner Ehefrau brauche?
Ich komme auf das Thema durch den Hinweis von p im zweiten Post dieses Threads.
Kann ich, sobald sie 6 Monaten weg war, einfach die Mietvertragskündigung einreichen, obwohl sie mir mitgeteilt hat das sie nach einem Jahr wieder kommt?
Kann mir das negativ ausgelegt werden? Am liebsten würde ich bereits ausziehen sobald sie weg ist, um meine Kosten zu minimieren.
Evtl. lässt sie sich sogar dazu überreden, wenn ich ihr dafür einen Betrag, für die Zeit die sie weg ist, überweise.
Die Scheidung ist dann denke ich mal einfach, da wir es zum jetzigen Zeitpunkt beide wollen.
Und sobald dann die ersten Unterhaltsforderungen kommen, muss ich mich um die Insolvenz kümmern.